Bußgelder für Edeka, Rewe & Co

Kartellamt schließt Vertikalfall großteils ab - Hersteller und Händler müssen gut 150 Mill. Euro zahlen

Bußgelder für Edeka, Rewe & Co

Das Kartellamt hat Bußgelder von gut 150 Mill. Euro für verbotene Preisabsprachen zwischen Händlern und Herstellern verhängt. Damit ist ein Verfahren weitgehend beendet, das 2010 mit einer Großrazzia begann.ab Düsseldorf – Das Bundeskartellamt hat ein seit mehr als vier Jahren laufendes Verfahren gegen Markenhersteller und Handelsunternehmen weitgehend abgeschlossen. Im sogenannten Vertikalfall ergingen Bußgeldbescheide in Höhe von 151,6 Mill. Euro, wie die Bonner Behörde mitteilte. Wegen verbotener Ladenpreisbindung werden sieben Handelsunternehmen und vier Markenhersteller zur Kasse gebeten.Auf Händlerseite wurden Bußgeldbescheide an Aldi, Edeka, Rewe, Kaufland, Metro, Fressnapf und Das Futterhaus verschickt, bei den Herstellern erhielten Haribo, Johnson & Johnson, Alfred Ritter und Dr. Kurt Wolff Briefe aus Bonn. Alle Bußgeldbescheide seien im Rahmen einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung erlassen worden, heißt es.Das Kartellamt hatte das Verfahren Ende 2010 mit einer Großrazzia bei 15 Unternehmen eingeleitet. Hintergrund waren Hinweise aus horizontalen Kartellverfahren in den Bereichen Kaffee und Süßwaren. Aufgrund der Vielzahl an Unternehmen und Geschäftsbeziehungen konzentrierte die Behörde das Verfahren im Laufe der Ermittlungen auf bestimmte Warengruppen und Geschäftspraktiken. Konkret ging es um die Warengruppen Süßwaren, Kaffee, Tiernahrung, Bier und Körperpflege.Während die Verfahren in den Produktgruppen Tiernahrung und Körperpflege abgeschlossen seien, gebe es noch einige laufende Verfahren im Bereich Süßwaren, Kaffee und Bier. Auffällig ist, dass auf der Liste der Bußgeldempfänger Lidl fehlt. Der Discounter der Schwarz-Gruppe hatte Ende 2010 bestätigt, dass auch er untersucht worden sei.Eine Reihe von Unternehmen kam mit einem blauen Auge davon. Sie kooperierten mit der Behörde und erhielten im Gegenzug Bußgelderlasse oder Bußgeldreduktionen. Bußgelderlasse gab es für InBev, Mars und Melitta sowie in zwei Warengruppen für Rewe. Zudem erhielten die Kölner in zwei weiteren Warengruppen geringere Bußgelder. Auf Herstellerseite kamen Haribo und Johnson & Johnson in den Genuss geringerer Geldbußen. Darüber hinaus wirkte sich bußgeldmindernd aus, dass die Verfahren einvernehmlich beendet wurden. Ladenpreise fixiert”Im Lebensmitteleinzelhandel gilt wie in jeder anderen Branche auch, dass Händler und Hersteller grundsätzlich nicht zulasten der Endverbraucher Vereinbarungen über die Ladenpreise treffen dürfen”, wird Kartellamtspräsident Andreas Mundt zitiert. Im Ergebnis seien ausschließlich solche Handlungen sanktioniert worden, die “eine deutliche Wettbewerbsbeschränkung und einen klaren Kartellverstoß darstellten”. So wurden beispielsweise im Bereich der Babynahrung keine Bußgelder verhängt – teils aus Ermessensgründen und teils, weil sich der Verdacht nicht bestätigte, wie mitgeteilt wird.Im Kern ging es in dem Verfahren um verbotene Preisbindungen. Zum einen standen Geschäftspraktiken auf dem Prüfstand, mit denen Hersteller und Händler fixe Verkaufspreise vereinbarten – erlaubt sind aber nur unverbindliche Preisempfehlungen. Zum anderen monierten die Kartellwächter indirekte Preisabsprachen zwischen den Händlern, wobei der Hersteller in diesen Fällen als Moderator fungierte.Die Höhe der jeweiligen Bußgelder variierte teils erheblich, in Abhängigkeit von der Schwere des Verstoßes. Zu einzelnen Unternehmen äußerte sich das Kartellamt nicht. Die sanktionierten Verstöße betrafen den Zeitraum 2004 bis 2009.Die betroffenen Unternehmen gaben sich schmallippig. Bei Metro wurde darauf verwiesen, dass die Einkaufsgesellschaft, die verantwortlich war, schon vor einigen Jahren aufgelöst wurde. Ausdrücklich wurden die “lange zurückliegenden Unregelmäßigkeiten” bedauert. Aufgrund der schwachen Marktposition dürfte die Bußgeldhöhe für Metro gering ausfallen. Wie zu hören ist, beendete Rewe das Verfahren mit dem zweitniedrigsten Bußgeldbescheid unter den Handelsgruppen. Hier ist die Rede von einem niedrigen zweistelligen Millionenbetrag. Aldi berief sich darauf, dass es bei ihr lediglich um zwei Preisanpassungen im Süßwarenbereich ging.—– Wertberichtigt Seite 8