BVI fordert Chat-Funktion auf Aktionärstreffen

Fondsverband moniert unzureichende Möglichkeiten zur aktiven Mitwirkung der Investoren via Internet

BVI fordert Chat-Funktion auf Aktionärstreffen

swa Frankfurt – Die Praxis der als Notmaßnahme in der Coronakrise eingeführten virtuellen Hauptversammlungen stößt bei Investoren immer stärker auf Kritik. Die Anleger sehen sich in ihren Rechten eingeschränkt und appellieren an die Unternehmen, die Optionen von Präsenzveranstaltungen auch online weitestgehend anzubieten. Der Fondsverband BVI spricht in einem Schreiben an Emittenten von “massiven Einschnitten bei Aktionärsrechten”. Dies stelle Fondsgesellschaften vor Herausforderungen, weil sie ihrerseits als Treuhänder zur Mitwirkung bei ihren Portfoliounternehmen verpflichtet seien.Veranstaltungen, wie sie bislang abgehalten werden, würden eine effektive Ausübung des Fragerechts nicht umfassend gewährleisten. Der BVI halte es für geboten, bereits vor der Hauptversammlung beantwortete Fragen auch vor dem Termin zu veröffentlichen. Zudem müsse die Verwaltung nachvollziehbar erläutern, wie sie ihr Ermessen zur Auswahl und Bündelung von Fragen ausübt. Der Fondsverband fordert die Emittenten auf, eine Chat-Funktion einzurichten, um den Dialog während der Hauptversammlung führen zu können. Bislang verlangen die Unternehmen überwiegend, dass Aktionäre ihre Fragen spätestens zwei Tage vor dem Treffen einreichen. Der BVI hält es für notwendig, Nachfragen zu erlauben, wenn Punkte aus Sicht der Anleger nicht ausreichend beantwortet wurden. Bestenfalls sollten Unternehmen eine virtuelle Generaldebatte gestalten.Die Umsetzung des Fragerechts könnte laut BVI verbessert werden. Aktionären sollte bestätigt werden, dass ihre Fragen eingegangen sind. Die Liste der eingereichten Fragen sollte vorher einsehbar sein, damit transparent werde, welche Themen schon aufgegriffen wurden. Debatte erwünschtTechnische Erfahrungen aus der aktuellen Saison können aus Sicht des BVI auf ihre langfristige Zweckmäßigkeit geprüft werden. Aktionäre würden interaktiv-virtuelle Hauptversammlungen anstelle von elektronischen Stimmabgaben begrüßen. Angesichts der behördlich erlaubten Lockerung der Kontaktverbote während der Covid-19-Pandemie sollten Unternehmen prüfen, eine Präsenzversammlung mit der Möglichkeit zur elektronischen Teilnahme durchzuführen. Wenn Frage- und Antragsrechte auf elektronischem Wege ausgeübt werden könnten, wären elementare Aktionärsrechte sichergestellt. Die Online-Hauptversammlung könnte interaktiver gestaltet werden und die Vorbehalte von Aktionären gegen die Abwanderung der Hauptversammlung ins Internet könnten abgebaut werden, meint der BVI.Der Fondsverband äußert Interesse an einer “breit angelegten Debatte zur Fortentwicklung der Hauptversammlung”. Thematisiert werden sollte darin auch, wie die Ausübung von Stimmrechten bestätigt und wie Inhaber- und Namensaktien im Anmeldeprozess zum Aktionärstreffen behandelt werden könnten.