Umstrittene Gesichtserkennung

Clearview bietet Klägern in den USA Aktienanteile an

Mit einem ungewöhnlichen Deal will die auf Gesichtserkennung spezialisierte Firma Clearview AI nun Kläger in den USA besänftigen: Sie sollen fast ein Viertel der Anteile bekommen.

Clearview bietet Klägern in den USA Aktienanteile an

Clearview bietet Klägern Anteile an

dpa-afx New York

Die Firma Clearview AI, die eine gewaltige Datenbank zur Gesichtserkennung zusammengestellt hat, will eine Datenschutzklage in den USA mit einem ungewöhnlichen Angebot loswerden: Die Kläger sollen einen Anteil von 23% bekommen. „Von Anfang an war klar, dass dieser Fall nicht mit einer angemessenen Bargeldzahlung beigelegt werden würde“, schrieben die Anwälte von Clearview zu den Vergleichsverhandlungen in einer am Donnerstag veröffentlichten Vereinbarung. „Clearview hat einfach nicht die Mittel für eine solche Zahlung.“

Bewertung von 225 Mill. Dollar

Der Vergleichsvereinbarung zufolge wurde Clearview AI Anfang dieses Jahres mit 225 Mill. Dollar bewertet. Damit würde der Wert des an die Kläger abgetretenen Anteils etwa 52 Mill. Dollar betragen. Wie es in solchen Verfahren in den USA üblich ist, wollen deren Anwälte auch einen erheblichen Teil davon haben, in diesem Fall rund 20 Mill. Dollar.

Bei einem eventuellen Börsengang oder Verkauf von Clearview sollen die Kläger entsprechend ihres Anteils profitieren. Alternativ könnten sie auch Anspruch auf 17% der künftigen Clearview-Erlöse bis Ende September 2027 erheben. Die Vereinbarung muss noch vom zuständigen Gericht in Chicago gebilligt werden.

Sammelklage gegen Clearview AI

In der „New York Times" kritisierte Anwalt Jay Edelson, der an einer früheren Klage gegen Clearview AI beteiligt war, die Lösung. „Leute, die dadurch geschädigt wurden, dass Clearview ihr Recht auf Privatsphäre mit Füßen getreten hat, werden nun finanziell daran interessiert sein, dass Clearview neue Wege findet, darauf herumzutrampeln“, sagte er.

Laut „New York Times“ zogen zahlreiche US-Bürger vor Gericht und erreichten den Status einer Sammelklage. Bei einer Niederlage von Clearview hätte im Prinzip jeder, dessen Gesicht im Internet auftauchte, Anrecht auf Wiedergutmachung.

Ein Bericht der „New York Times“ hatte 2020 enthüllt, dass Clearview AI in großem Stil öffentlich verfügbare Fotos aus Online-Plattformen eingesammelt hatte. Daraus entstand eine Datenbank zur Gesichtserkennung, die Polizeibehörden in den USA bereitgestellt wurde. Betroffene Plattformen wie Facebook und Instagram verbieten zwar, öffentlich sichtbare Fotos wie etwa Profilbilder abzugreifen. Sie konnten jedoch technisch nicht verhindern, dass Clearview die Daten trotzdem nutzte.