Continental zahlt Bußgeld von 100 Mill. Euro
Continental zahlt 100 Mill. Euro im Kontext des Dieselskandals
Zulieferer: Bußgeld belastet Ergebnis 2024 nicht wesentlich
ste Hamburg
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Der Autozulieferer und Reifenhersteller Continental zahlt im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen bei Dieselfahrzeugen ein Bußgeld von 100 Mill. Euro. Die Staatsanwaltschaft Hannover verhängte die Geldbuße gegen Continental und weitere Konzerngesellschaften laut einer Mitteilung am Donnerstag wegen fahrlässiger Aufsichtspflichtverletzung. Die betroffenen Gesellschaften hätten auf Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet. Continental bestätigte dies in einer separaten Information. Das Bußgeld muss innerhalb von sechs Wochen an das Land Niedersachsen gezahlt werden.
Im Zeitraum ab Mitte 2007 seien über 12 Millionen Motorsteuergeräte sowie Motorsteuerungssoftware von der ehemaligen Continental-Antriebssparte, die 2021 als Vitesco Technologies abgespalten wurde, an verschiedene in- und ausländische Autohersteller ausgeliefert worden, so die Ermittlungsbehörde. Beliefert wurde auch der VW-Konzern für den Dieselmotor EA189, der im Zentrum des im September 2015 aufgeflogenen Abgasskandals stand. Die Software ermöglichte, dass Abgasgrenzwerte von Dieselmotoren nur auf dem Prüfstand eingehalten wurden.
Es liege im Unternehmensinteresse, dass das Bußgeldverfahren mit dem Bescheid beendet sei, den man nach intensiven Gesprächen mit der Staatsanwaltschaft akzeptiert habe, erklärte Continental einen Tag vor der diesjährigen Hauptversammlung. Bei der Bußgeldbemessung seien von der Staatsanwaltschaft die Kooperation mit der Behörde sowie Unternehmensmaßnahmen wie die Stärkung der Compliance berücksichtigt worden.
Für den Zulieferer, der inzwischen ein eigenes Vorstandsressort für Integrität und Recht geschaffen hat, zieht die Geldbuße wegen der in den Vorjahren gebildeten Rückstellung keine wesentliche Ergebnisbelastung im laufenden Geschäftsjahr nach sich. Per Ende 2023 habe die Rückstellung zur Vorsorge für Bußgeldrisiken aus dem Verfahren bei einem hohen zweistelligen Millionenbetrag gelegen. Das Bußgeld addiert sich den Angaben zufolge aus einem sogenannten Ahndungsteil von 5 Mill. Euro sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile von 95 Mill. Euro.