Etwas Entlastung für Dax-Pensionssysteme

Aber HGB-Novelle für Mittelständler reicht nicht aus

Etwas Entlastung für Dax-Pensionssysteme

po Frankfurt – Ein leichter Anstieg des IAS-Rechnungszinsen um 25 Basispunkte hat 2015 wesentlich dazu beigetragen, dass sich die Pensionsverpflichtungen der Dax-Unternehmen um 2,4 % auf etwa 364 Mrd. Euro vermindert haben. Zu diesem Ergebnis kommt die Beratungsgesellschaft Willis Towers Watson in ihrer aktuellen Studie, die auf das Zahlenwerk von 26 Indexmitgliedern basiert, Bei Continental, Volkswagen und SAP, für die aktuelle Daten noch nicht vorliegen, berücksichtigten die Autoren die Vorjahreswerte.Die Veränderung des Verpflichtungsvolumens ist nach Analyse der Mercer-Spezialisten zu etwa 2 Mrd. Euro auch auf die Veränderung im Dax durch den Austausch von Lanxess gegen Vonovia zurückzuführen. Auch Währungsveränderungen wirkten sich auf die Verpflichtungen aus, allerdings mit geschätzten 7 Mrd. Euro negativ. Bei konstanten Wechselkursen wären die Pensionsverpflichtungen also um diesen Betrag stärker gesunken.Beide Gesellschaften berichten gleichlautend über einen Anstieg der Planvermögen auf 235 bzw. 236 Mrd. Euro. Trotz ihres vergleichsweise geringen Aktienanteils ist es laut Willis Towers Watson den Dax-Unternehmen gelungen, auf das Vermögen eine Rendite von 1,3 % zu erwirtschaften. Sinkende Verpflichtungen bei zugleich steigendem Vermögen sorgten für einen Anstieg des Ausfinanzierungsgrades auf 65 (i.V. 61) %. Damit sei das Niveau von 2013 wieder erreicht worden, stellen beide Gesellschaften fest. Nicht nachhaltigMit gewisser Sorge beobachten Willis Towers Watson und Mercer die Entwicklung der Belastungen für nach HGB bilanzierende Mittelständler. “Für die vielen mittelständischen Unternehmen, die nach HGB bilanzieren, muss etwas getan werden”, meint Thomas Jasper von Willis Towers Watson. Der Abschluss der HGB-Novelle sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung. “Das strukturelle und methodische Problem ist damit aber noch nicht gelöst.”Ins gleiche Horn stößt auch Thomas Hagemann von Mercer. “Die jetzt beschlossene Änderung bringt nur im Jahr 2016 Entlastung und hat keine nachhaltige Wirkung.” Der Gesetzgeber erlaubt jetzt anstelle des bisherigen 7-Jahres- nun einen 10-Jahres-Durchschnittszins. “Der Gesetzgeber gibt sich jedoch mit einer halbherzigen Lösung zufrieden.” Lange Zeit sei ein 12- oder sogar 15-Jahres-Durchschnittszins im Gespräch gewesen. Mit der aktuellen Zinsentwicklung stelle sich auch zunehmend die Frage nach dem steuerlichen Rechnungszins von weiterhin 6 %. Kurzfristige Entlastung sei bei diesem Thema aber nicht zu erwarten, meint Mercer.