EuGH soll Konflikt um Aufsichtsräte lösen
Reuters München – Die Rolle von Gewerkschaften in den Aufsichtsräten von Europa-AGs wird ein Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt will von dem Luxemburger Gericht geklärt wissen, ob die Arbeitnehmer-Organisationen bei einer Societas Europaea (SE) grundsätzlich ein Recht auf Sitze im mitbestimmten Aufsichtsrat haben, wie dies bei einer deutschen Aktiengesellschaft (AG) der Fall ist. Damit geht der seit vier Jahren andauernde Rechtsstreit von IG Metall und Verdi gegen den Walldorfer Softwarekonzern SAP um die Mitbestimmung weiter. Die Gewerkschaften fürchten, dass auch andere Unternehmen mit der Umwandlung in eine SE ihren Einfluss im Aufsichtsrat aushebeln könnten. Sie werteten die Entscheidung vom Dienstag als Teilerfolg.In Kapitalgesellschaften mit mehr als 2 000 Mitarbeitern muss der Aufsichtsrat paritätisch mit Vertretern der Gesellschafter und der Arbeitnehmer besetzt werden. Dabei steht nach deutschem Recht für einen Teil der Arbeitnehmersitze das Vorschlagsrecht den Gewerkschaften zu. Sie nominieren dafür oft Funktionäre oder andere externe Mitglieder mit dem Argument, dass diese unabhängiger und durchsetzungsstärker seien als Mitarbeiter des Unternehmens. Sie werden von der Belegschaft auf eigenen Listen gewählt. Ob das im Sinne des Europarechts ist, soll der EuGH nun entscheiden. Europa-AGs können ihre Gremien freier ausgestalten. Das darf aber nach dem deutschen Recht nicht zu Lasten der Mitbestimmung gehen.SAP war 2014 von einer AG in eine SE umgewandelt worden. Dabei war mit den Arbeitnehmern ein Aufsichtsrat mit 18 Sitzen vereinbart worden. Bei einer Reduzierung auf zwölf Mitglieder sollten jedoch die bis zu zwei für Gewerkschafter reservierten Sitze wegfallen. Sie müssten sich dann gegen andere Kandidaten durchsetzen. Dagegen setzten sich IG Metall und Verdi zur Wehr, fielen aber in zwei Instanzen durch. Ein SAP-Sprecher hob hervor, das BAG habe die Möglichkeit zur Verkleinerung des Aufsichtsrats bestätigt.