EuGH stärkt Passagierrechte
dpa-afx Luxemburg – Bei Flugstreichungen müssen Airlines ihren Kunden den komplett bezahlten Preis samt Vermittlungsgebühren von Dritten erstatten, wenn sie von dieser Provision wussten. Fluglinien müssen damit für die Differenz zwischen dem bezahlten Ticketpreis und dem tatsächlich erhaltenen Betrag aufkommen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte. Mit dieser Auslegung der EU-Fluggastrechteverordnung werde ein hoher Schutz für Reisende gewährleistet. (Az. C-601/17) Eine Familie aus Hamburg, die über das Online-Portal Opodo für 1 108,88 Euro Flüge gebucht hatte, hatte vor dem dortigen Amtsgericht geklagt. Nachdem ihre Verbindung von der Hansestadt nach Faro (Portugal) gestrichen wurde, wollte die spanische Airline Vueling nur jenen Betrag zurückzahlen, den sie tatsächlich erhalten hatte – nicht aber die Gebühr in Höhe von 77 Euro, die Opodo hatte.Mit dem Urteil stellte der Gerichtshof fest, dass die komplette Erstattungssumme auch die Vermittlungsgebühren an Dritte beinhaltet. Ob Vueling im vorliegenden Fall aber von der Provision wusste, war nicht Gegenstand der Verhandlung.