Extragebühr für Gepäck zulässig
fed Brüssel – Fluglinien dürfen von Reisenden eine zusätzliche Gebühr für Gepäckstücke verlangen – zumindest dann, wenn sich der Generalanwalt des EU-Gerichtshofs mit seinen Schlussanträgen durchsetzt. Das tut er nicht immer, aber in der weit überwiegenden Zahl der Fälle. Der Generalanwalt argumentiert mit der Freiheit vor allem billiger Anbieter, Preise festzusetzen. Sie müssten die Wahl haben, ob sie die Kosten der Gepäckbeförderung – allerdings nicht des Handgepäcks – in den Grundpreis des Flugscheins einrechnen oder sie gegen Zahlung obligatorischer Zusatzkosten offerieren. Im konkreten Fall hatte der spanische Staat Fluglinien verboten, verpflichtende Zusatzgebühren für die Gepäckaufnahme zu kassieren.