DIESEL-GIPFEL

Fahrverbote spalten Rechtsexperten

Gutachter sieht keine rechtliche Grundlage

Fahrverbote spalten Rechtsexperten

igo Stuttgart – Trotz der Beschlüsse beim Diesel-Gipfel sind Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge längst nicht vom Tisch. Zwar wollen Politik und Industrie solche Verbote dringend verhindern, sollte die nun beschlossene Maßnahme der Software-Updates aber nicht ausreichen, will zumindest Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) Fahrverbote nicht “ganz ausschließen”.Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hatte vor einer Woche geurteilt, dass die Landesregierung Baden-Württembergs die Luftqualität in Stuttgart zur Not auch durch Fahrverbote verbessern muss (vgl. BZ vom 29. Juli). Ähnlich urteilte bereits das Verwaltungsgericht Düsseldorf im September 2016. Dieses Urteil, gegen das Sprungrevision beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig eingelegt wurde, wird Anfang 2018 dort verhandelt.Baden-Württemberg liegt das schriftliche Urteil von Ende Juli noch nicht vor. Das Land kann beim Verwaltungsgericht Mannheim Einspruch einlegen oder ebenfalls den Sprung nach Leipzig anstreben. Während in Mannheim über die Sache verhandelt würde – also die Frage, ob Fahrverbote die beste Maßnahme zur Luftreinhaltung sind -, würde Leipzig klären, ob die Fahrverbote rechtlich möglich sind. Dazu gibt es unterschiedliche Meinungen.Der Verfassungsrechtler Christofer Lenz kommt in einer Analyse im Auftrag des Arbeitgeberverbandes Südwestmetall zu dem Schluss, dass keine rechtliche Grundlage besteht. Die Einfahrt in viele Innenstädte ist durch rote, gelbe und grüne Umweltplaketten geregelt, abhängig vom Emissionsverhalten, nicht aber von der Antriebsart. Entsprechende Straßenschilder regeln die Einfahrtserlaubnis, etwa für grüne Plaketten in Innenstädte. Lenz zufolge können Fahrzeuge mit grüner Plakette nicht aus einer bestehenden Umweltzone ausgesperrt werden. Das wäre aber bei Fahrverboten für ältere Diesel der Fall. Der Stuttgarter Richter Wolfgang Kern schrieb in der Mitteilung zum Urteil seiner Kammer dagegen, dass die bisherige Beschilderung Fahrverboten nicht im Wege stehen dürfe. Da sich Deutschland zur Einhaltung der EU-Emissionsgrenzen und damit zum Schutz der Gesundheit verpflichtet habe, müsse die Beschilderung eben angepasst werden. Das Bundesland sei dabei befugt, das “notwendige Zusatzzeichen selbst zu gestalten”.