Volkswagen

Gericht verkürzt Untreue-Prozess

Der Untreue-Prozess gegen drei frühere und einen amtierenden Personalmanager von Volkswagen wird erheblich abgekürzt. Nach den Aussagen von Zeugen am Mittwoch zog der zuständige Richter am Landgericht Braunschweig die Plädoyers und eine...

Gericht verkürzt Untreue-Prozess

dpa-afx Braunschweig

Der Untreue-Prozess gegen drei frühere und einen amtierenden Personalmanager von Volkswagen wird erheblich abgekürzt. Nach den Aussagen von Zeugen am Mittwoch zog der zuständige Richter am Landgericht Braunschweig die Plädoyers und eine Entscheidung vor. Im Verfahren um mutmaßlich überhöhte Bezahlung führender Betriebsräte bei Volkswagen wird damit schon in der kommenden Woche mit einem Urteil gerechnet, ursprünglich war das Verfahren bis Ende Oktober geplant (AZ: 16 KLs 85/19).

Den Angeklagten, darunter die beiden Ex-Konzernpersonalchefs Horst Neumann und Karlheinz Blessing, wird vorgeworfen, einflussreichen Betriebsratsangehörigen zwischen 2011 und 2016 unangemessen üppige Bezüge freigegeben zu haben. Der Vorwurf lautet Untreue, teils auch in besonders schwerem Fall. Dem Autobauer soll daraus ein Schaden von mehr als 5 Mill. Euro entstanden sein. Es geht um Bezüge von Ex-Konzernbetriebsratschef Bernd Osterloh und vier weiteren mächtigen Betriebsräten. Für die Staatsanwaltschaft hatten die Führungskräfte die Kriterien zur Gehaltsbestimmung „bewusst so gewählt, dass scheinbar ein erhöhtes Gehalt gerechtfertigt war, obwohl dies nicht korrekt war“. Die Verteidigung argumentiert, es sei klar gewesen, dass Osterloh und andere viel Erfahrung sowie eine „beachtliche und strategische Qualifikation“ erworben hätten. Daher seien die genehmigten Gehälter auch in Ordnung.

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