Gericht weist Klage gegen Vergleich in VW-Skandal ab
ste Hamburg
Die Aktionärsklage gegen Beschlüsse der Volkswagen-Hauptversammlung im Juli 2021 zu den Vergleichsvereinbarungen zwischen VW und Ex-Konzernchef Martin Winterkorn sowie dem früheren Audi-CEO Rupert Stadler über Schadenersatzzahlungen im Dieselskandal ist in erster Instanz gescheitert. Das Landgericht Hannover wies die Klage der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) und der Verbraucherzentrale für Kapitalanleger auf Festellung der Nichtigkeit der Beschlüsse ab. Die Beschlüsse seien weder nichtig noch anfechtbar.
Nach Ansicht der Kläger entließ VW Winterkorn und Stadler, die nach dem im Juni 2021 abgeschlossenen Vergleich 11,2 Mill. Euro bzw. 4,1 Mill. Euro an das Unternehmen zahlen mussten, in Anbetracht der noch nicht abgeschlossenen strafrechtlichen und internen Aufarbeitung sowie der Kosten des Skandals von mehr als 32 Mrd. Euro zu früh und zu billig aus der Haftung. Die SdK und der Corporate-Governance-Experte Christian Strenger kündigten an, in Berufung zu gehen.
Es seien keine formellen Fehler bei der Beschlussfassung der Hauptversammlung festgestellt worden, so das Gericht. Der Beschlussinhalt werde bei einem solchen Verfahren nicht kontrolliert. Neben Zahlungen der Manager erhielt VW 270 Mill. Euro Entschädigung aus einer Management-Haftpflichtversicherung. Winterkorn und Stadler wurde angelastet, Sorgfaltspflichten verletzt und die Abgasmanipulation nicht aufgeklärt und abgestellt zu haben.