Gerichte müssen Vorwurf prüfen
Reuters Karlsruhe – Im Streit um Schadenersatz für Dieselfahrzeuge von Daimler müssen Gerichte den von Klägern vorgebrachten Anhaltspunkten für Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung genau nachgehen. Das urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe und hob damit ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz auf, das die Schadenersatzklage eines Autobesitzers zurückgewiesen hatte. Das OLG muss den Fall weiter aufklären.
Der BGH bestätigte zugleich seine Rechtsprechung, dass die temperaturabhängige Abgasreinigung – das Thermofenster – allein keine sittenwidrige Schädigung sei und daher keinen Schadenersatzanspruch begründe. Vielmehr müssten weitere Umstände hinzutreten, die auf eine Täuschung schließen lassen. Daimler begrüßte, dass der BGH wie schon im Januar keinen Schadenersatzanspruch sieht allein aufgrund des Vorhandenseins des Thermofensters. „Daimler geht davon aus, dass das OLG auch nach erneuter Befassung die Klage weiterhin abweisen wird.“
Im konkreten Fall klagt ein Kunde, der 2012 einen Mercedes-Benz C 220 CDI Blue Efficiency gekauft hat, auf Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentschädigung gegen Rückgabe des Autos.