Gerichtshof stärkt Fluggesellschaften
dpa-afx Luxemburg/Berlin – Der Europäische Gerichtshof hat Fluggesellschaften in Deutschland einen neuen Weg geöffnet, um juristisch gegen die Höhe von Start- und Lande-Entgelten vorzugehen. Nach Auffassung der obersten EU-Richter darf die Lufthansa im konkreten Fall vor ein Verwaltungsgericht ziehen, um die vom Land Berlin genehmigte Entgeltordnung für den Flughafen Tegel anzugreifen. Nach nationalem Recht wurde das Unternehmen bislang auf das Zivilrecht verwiesen, mit dem nur konkrete Rechnungen im Nachhinein beklagt werden konnten.Der Flughafenverband ADV fürchtet nun ein juristisches Sperrfeuer gegen notwendige Erhöhungen. Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel verlangte von den Ländern, die Flughafenentgelte sofort nach Genehmigung zum Vollzug zu stellen. Die Airlines könnten sonst mit Klagen den Genehmigungsprozess verlangsamen oder gänzlich aufhalten und so den Verhandlungsdruck verschärfen. Bereits heute verfügten die großen Fluggesellschaften über eine hohe Marktmacht. Eine Lufthansa-Sprecherin begrüßte die Entscheidung: “Damit erhalten Fluggesellschaften in Deutschland die Möglichkeit, gerichtlich überprüfen zu lassen, ob die von Flughäfen erhobenen Entgelte angemessen sind.” Davon profitierten letztlich auch die Passagiere.