Gericht genehmigt Adler-Schuldenplan
Gericht genehmigt Adler-Schuldenplan
Erfolg vor dem High Court in London – Immobilienkonzern erhält mehr Zeit für Wohnungsverkäufe – Opponenten streben Berufung an
Mit der Billigung des mit einer Kerngruppe von Bondholdern vereinbarten Schuldenplans erhält der schlingernde Immobilienkonzern Adler Group mehr Zeit, Wohnungen zu verkaufen, um milliardenschwere Schulden zurückzuzahlen. Fälligkeiten und Zinszahlungen werden bis Mitte 2025 verlängert.
hek Frankfurt
Der High Court in London hat sich trotz des Widerstands einiger Bondholder hinter den Plan für die finanzielle Restrukturierung der Adler Group gestellt. Der Schuldenplan soll den drohenden Zusammenbruch des schwer angeschlagenen Wohnimmobilienkonzerns abwenden. In der Anhörung hatten Adler-Anwälte gewarnt, dass die Gruppe ein Insolvenzverfahren einleiten müsse, falls das Vorhaben abgelehnt werde.
Die Restrukturierung sieht vor, die Bedingungen ungesicherter Bonds im Volumen von 3,2 Mrd. Euro zu ändern. Außerdem soll Adler frisches Fremdkapital von bis zu knapp 1 Mrd. Euro erhalten. Im vergangenen November war mit einer Kerngruppe der Bondholder vereinbart worden, Fälligkeiten und Zinszahlungen bis Mitte 2025 zu prolongieren. Im Gegenzug steigt der Zinssatz um 2,75 Prozentpunkte. Die betroffenen Anleihen verteilen sich auf sechs Serien, die zwischen 2024 und 2029 fällig sind. Die Gesamtschulden gibt der Konzern mit 6,1 Mrd. Euro an.
Richter Thomas Leech kündigte an, so bald wie möglich die Urteilsbegründung vorzulegen. Die abgestürzte Aktie der Adler Group reagierte am Mittwoch im Handelsverlauf mit einem Kursanstieg um bis zu 26%. „Mit dem positiven Gerichtsentscheid können wir unseren Restrukturierungsplan nun endlich umsetzen“, zeigt sich Adler-Verwaltungsratschef Stefan Kirsten erleichtert.
Mit der Genehmigung seien wesentliche Voraussetzungen für die Änderung der Anleihebedingungen und für eine neue Fremdfinanzierung durch einen Teil der Anleihegläubiger erfüllt. Die Auszahlung der neuen Kredite steht laut der Firmenmitteilung aber unter dem Vorbehalt weiterer Voraussetzungen.
Frist bis September 2024
Die Oppositionsgruppe kündigt an, die Zulassung der Berufung zu beantragen. „Wir werden die Urteilsbegründung analysieren, sobald sie vom Gericht bereitgestellt wird“, sagt ein Sprecher dieser Gläubiger.
Ohne vorzeigbares Ergebnis verläuft bis dato die quälende Suche nach einem Wirtschaftsprüfer. Im Februar 2023 hatte Adler mit Anleihegläubigern, die den Schuldenplan unterstützen, mehr Zeit für die Prüfersuche vereinbart. Demnach läuft die Frist für die Konzernabschlüsse 2022 und 2023 bis 30. September 2024. Voraussetzung sei der erfolgreiche Abschluss des Restrukturierungsplans. Laut den ursprünglichen Anleihebedingungen muss Adler bis Ende April 2023 geprüfte Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2022 vorlegen.
Mit dem bisherigen Abschlussprüfer KPMG hat sich Adler überworfen. Sogar eine gerichtliche Bestellung durch das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg scheiterte, weil KPMG eine Weiterführung des Mandats abermals ablehnte. Andere große Wirtschaftsprüfer haben abgewinkt oder waren aufgrund eines Interessenkonflikts außen vor. Dem Abschluss 2021 hatte KPMG das Testat aufgrund fehlender Informationen zu Geschäften mit Adler nahestehenden Personen versagt.
Der Widerstand unter den Bondholdern konzentriert sich auf die bis 2029 laufende Anleihe. Auf der Gläubigerversammlung dieses Bonds verfehlte Adler im vergangenen Herbst die erforderliche Zustimmungsquote von 75%. Damit war die gesamte Kapitalrestrukturierung trotz Billigung der anderen fünf Gläubigerversammlungen blockiert.
Um den Schuldenplan doch noch durchzudrücken, leitete Adler, die ihren Sitz in Luxemburg hat und deren Wohnungen sich in Deutschland befinden, ein gerichtliches Vergleichsverfahren ein und ging dafür nach London. Begründung: Ein Verfahren nach englischem Recht biete vergleichsweise hohe Transaktionssicherheit.
Für dieses Verfahren wurden die Anleihen auf eine neue Gesellschaft (AGPS Bondco) verlagert. Die Abstimmungen der Plangläubiger im März führten zu ähnlichen Ergebnissen wie in der ersten Runde. In fünf der sechs Sitzungen kam der Plan mit Zustimmungsquoten zwischen 80,7 und 98,5% durch, doch beim 2029er Bond waren es nur 62,3% – weniger als die erforderlichen 75%. Mit seiner Genehmigung zwingt der Richter die Opposition nun, sich der Mehrheit zu beugen.
Hinter dem Rettungsplan stehen unter anderem die Investmentgesellschaften Blackrock, Pimco und Schroders. Die Gruppe der Opponenten hat sich um die US-Investmentfirma Strategic Value Partners gebildet. Zu ihr gehören die Fondsgesellschaft DWS, Carval Investors aus den USA und Attestor Capital aus London. Sie stuft den Schuldenplan als ungerecht und ungerechtfertigt ein, weil Bondholder mit kurzen Laufzeiten bevorzugt und die mit langen Laufzeiten benachteiligt würden.
Zahlungsunfähigkeit droht
In den beim High Court eingereichten Unterlagen unterstreicht Adler die Dringlichkeit der Umschuldung mit der drohenden Zahlungsunfähigkeit. Denn am 27. April muss die Tochter Adler Real Estate eine 500 Mill. Euro schwere Anleihe zurückzahlen. Dafür reichten Cash und liquide Assets nicht aus.
Im Falle einer Insolvenz müssten Bondholder mit hohen Ausfällen rechnen, warnten die Adler-Juristen. Laut einer Analyse von Boston Consulting sei dann lediglich eine Tilgungsquote von 57% zu erwarten. Die Opponenten ziehen das Gutachten in Zweifel. Nach ihren Analysen würden die 2029er Bondholder nur ein Zehntel ihrer Forderung erhalten. Die Gruppe gibt sich überzeugt, bei einer normalen Insolvenz besser dran zu sein, weil ihre Ansprüche dann gleichberechtigt zu den anderen Anleiheserien stünden. Im Adler-Plan erhalten Bondholder mit kurzer Restlaufzeit ihr Geld früher als Gläubiger mit späten Fälligkeiten. Die Opponenten befürchten, dass für sie am Ende nicht mehr viel Kapital übrigbleibt.
Das neue Fremdkapital, ein vorrangig besicherter Kredit über bis zu 937,5 Mill. Euro, weist eine endfällige Verzinsung von happigen 12,5% im Jahr auf und läuft bis Ende Juni 2025. Außerdem erhalten Anleihegläubiger, die sich an der Bereitstellung des Darlehens beteiligen, zusätzliche Provisionen und neue Aktien.