Justizministerin will virtuelle HVs auch 2021 erlauben

Börsen-Zeitung, 22.9.2020 dpa-afx Berlin - Aktionäre, Vereinsmitglieder und Wohnungseigentümer sollen auch 2021 noch auf Präsenzversammlungen verzichten dürfen, wenn sich die Corona-Pandemie ungünstig entwickeln sollte. Das sieht ein Entwurf für...

Justizministerin will virtuelle HVs auch 2021 erlauben

dpa-afx Berlin – Aktionäre, Vereinsmitglieder und Wohnungseigentümer sollen auch 2021 noch auf Präsenzversammlungen verzichten dürfen, wenn sich die Corona-Pandemie ungünstig entwickeln sollte. Das sieht ein Entwurf für eine entsprechende Verordnung aus dem Bundesjustizministerium vor, der jetzt zur Stellungnahme an Länder und Verbände verschickt wurde. Ziel sei es, in jedem Fall die “Handlungsfähigkeit von Unternehmen, Vereinen und Stiftungen” zu gewährleisten, teilte das Ministerium mit.Der Entwurf aus dem Haus von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), der in der Regierung noch nicht abgestimmt ist, macht aber deutlich, dass Vorstände von Aktiengesellschaften darauf achten sollen, dass die Möglichkeit der Aktionäre, Fragen zu stellen, durch das virtuelle Format nicht beschnitten werde. Das Ministerium mahnt: “Auch wenn Hauptversammlungen somit noch im gesamten Kalenderjahr 2021 als virtuelle Hauptversammlungen abgehalten werden können, sollten die Unternehmen von diesem Instrument im Einzelfall nur dann Gebrauch machen, wenn dies unter Berücksichtigung des konkreten Pandemiegeschehens erforderlich erscheint.”Die gesetzliche Regelung, mit der u. a. die Handlungs- und Beschlussfähigkeit von Aktiengesellschaften gesichert werden soll, war am 28. März in Kraft getreten. Sie sollte zunächst nur bis Ende 2020 gelten.