TV-Markt

Kartellamt winkt Übernahme von SuperRTL durch

Das Bundeskartellamt hat den Zusammenschluss von RTL und SuperRTL genehmigt. Die Entscheidung kommt wenig überraschend, gehörte der Luxemburger Fernsehgruppe doch bislang schon die Hälfte des Kindersenders SuperRTL. Die andere Hälfte gehörte Walt...

Kartellamt winkt Übernahme von SuperRTL durch

ab Düsseldorf

Das Bundeskartellamt hat den Zusammenschluss von RTL und SuperRTL genehmigt. Die Entscheidung kommt wenig überraschend, gehörte der Luxemburger Fernsehgruppe doch bislang schon die Hälfte des Kindersenders SuperRTL. Die andere Hälfte gehörte Walt Disney, die aussteigt. Gleichwohl könnte von der Entscheidung Signalwirkung ausgehen, hat sich die Behörde bei der Entscheidung doch auch mit der Frage der Marktabgrenzung beschäftigt, wie mitgeteilt wird.

Konkret geht es um Zusammenhänge und Überschneidungen zwischen Fernsehwerbung und Online-Video-Werbung. Aus Sicht der Branche besteht keine weitgehende Austauschbarkeit zwischen den beiden Werbesegmenten, wie das Kartellamt mitteilt. Die im Zuge des Zusammenschlussvorhabens befragten Marktteilnehmer verwiesen zur Begründung auf die noch immer vorhandene Reichweite des linearen Fernsehens, die Möglichkeit des schnellen Reichweitenaufbaus und der breiten Zielgruppendurchdringung. Zwar räumt die Behörde ein, dass von der Online-Video-Werbung zunehmend Wettbewerbsdruck auf die Fernsehwerbung ausgeht, zu einer neuen Abgrenzung des relevanten Marktes führt das jedoch nicht.

Bekanntermaßen beabsichtigt RTL, ihre französische Tochter M6 mit der zu Bouygues gehörenden TF1 zu fusionieren (vgl. BZ vom 19. Mai). Der Zusammenschluss muss allerdings von den französischen Wettbewerbshütern freigegeben werden.

TF1-Chef Gilles Pélisson hat bereits zu verstehen gegeben, dass der Deal platzt, sollte die Kartellbehörde hohe Auflagen machen. Da davon auszugehen ist, dass die Fusion einer vertieften Prüfung unterzogen wird, rechnen die Unternehmen erst Ende 2022 mit dem Vollzug. Ob die französische Wettbewerbsbehörde bei der Abgrenzung des relevanten Marktes dem Vorgehen der Deutschen folgt, ist offen. Mit einer Entscheidung ist erst in der zweiten Hälfte des kommenden Jahres zu rechnen.