Kartellwächter beäugen elektronischen Handel
fed Frankfurt – Europas Wettbewerbshüter haben eine ganze Reihe von Unternehmen im Verdacht, den Wettbewerb im elektronischen Handel durch zweifelhafte Praktiken zu beschränken. Die EU-Kommission hat deshalb gestern drei Untersuchungen gestartet, die sich mit konkreten unternehmerischen Praktiken im Handel beschäftigen. Im Blickfeld der EU-Behörde stehen dabei erstens Reiseveranstalter und Hotelketten, zweitens Hersteller von Unterhaltungselektronik und drittens Anbieter von Videospielen und deren Vertriebsplattform.So nehmen die EU-Beamten beispielsweise Vereinbarungen in der Hotelbranche unter die Lupe – zwischen den Reiseveranstaltern Kuoni, Rewe, Thomas Cook und Tui zum einen und Hotelketten wie Meliá Hotels zum anderen. Es geht um neuartige Preissetzungsmechanismen. Die EU-Kommission prüft, ob Kunden aufgrund ihres Standorts benachteiligt werden. Immerhin enthalten einige Vereinbarungen Bestimmungen, die zu einer Diskriminierung der Bucher wegen ihres Wohnsitzes führen können. So werden oft nicht alle verfügbaren Kapazitäten angezeigt – und manche Systeme sind so eingestellt, dass Kunden die Zimmer nicht zu den günstigsten Tarifen reservieren können. Auch Philips und PioneerIm Fall der Unterhaltungselektronik-Hersteller untersucht die EU-Kommission, inwieweit sie gegen Wettbewerbsregeln verstoßen, weil sie Preise für weit verbreitete Produkte wie Notebooks festlegen. Im Visier haben die Beamten dabei Asus, Denon & Marantz, Philips und Pioneer. “Die Auswirkungen dieser mutmaßlichen Preisbeschränkungen könnten noch dadurch verstärkt werden, dass viele Online-Einzelhändler Software zur Preisfestsetzung einsetzen, die die Einzelhandelspreise automatisch an jene führender Wettbewerber anpasst”, warnen die EU-Wettbewerbshüter. Ob und inwieweit die Praktiken unlauter sind und Strafen nach sich ziehen, ist noch nicht entschieden.