„Kaum Verbesserungen bei Online-HVs“
Die Rechte von Aktionären sind nach Einschätzung von Vertretern der Anteilseigner auch in diesem Jahr bei den Online-Hauptversammlungen stark eingeschränkt. „Es gibt allenfalls graduelle Verbesserungen“, sagte der Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Jürgen Kurz, der Deutschen Presse-Agentur. Nur wenige Unternehmen wie die Deutsche Bank oder Bayer ermöglichten es Aktionären, während der Versammlung online Nachfragen zu ihren zuvor eingereichten Fragen zu stellen. „Viele Unternehmen gehen dagegen nicht über das gesetzlich vorgeschriebene Minimum hinaus, obwohl mehr möglich wäre.“
Weil bei den jährlichen Aktionärstreffen in der Regel Tausende Menschen zusammenkommen, hatte der Gesetzgeber wegen der Corona-Pandemie im vergangenen Jahr erstmals erlaubt, Hauptversammlungen auch ohne vorherige Satzungsänderung online durchzuführen. Wegen der anhaltenden Pandemie verlängerte die Bundesregierung die Sonderregelung für virtuelle Aktionärstreffen bis Ende 2021.
Die Anteilseigner können bis einen Tag vor der Versammlung Fragen schriftlich einreichen, welche die Unternehmen beantworten müssen. „Aktionäre haben rechtlich allerdings keine Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, wenn ihre Frage nicht beantwortet wird“, erläuterte der DSW-Sprecher.
Eine Anfechtung von Beschlüssen der Hauptversammlung ist Kurz zufolge praktisch unmöglich, wenn die Anteilseigner keine Nachfragen stellen können. „Das ist für die Rechtsabteilungen der Firmen eine sehr angenehme Situation“. Die DSW spricht sich grundsätzlich dafür aus, dass nach dem Ende der Pandemie Vorstand, Aufsichtsrat und Eigentümer der Unternehmen bei den Treffen physisch wieder zusammenkommen. „Die Pandemie darf nicht dazu führen, dass man Aktionärsrechte beschneidet“, mahnte Kurz. Denkbar sei eine Kombination von Präsenzveranstaltung und Online-Format. Alle Anteilseigner müssten in diesem Fall aber die gleichen Rechte haben.
Die Aktionäre stimmen bei einer Hauptversammlung unter anderem über die Ausschüttung der Dividende, mögliche Kapitalerhöhungen oder Wahlen zum Aufsichtsrat ab. Außerdem geht es um die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das abgelaufene Geschäftsjahr.