Online-Netzwerke

Klage gegen Facebook zugelassen

Die US-Regierung ist in ihrem Vorhaben weitergekommen, eine mögliche Zerschlagung von Facebook aus wettbewerbsrechtlichen Gründen gerichtlich durchzusetzen.

Klage gegen Facebook zugelassen

dpa-afx Washington – 

Könnte Facebook vor Gericht gezwungen werden, die Milliardenzukäufe Whats­app und Instagram wieder abzustoßen? Die US-Regierung hat den ersten Schritt auf dem Weg zu diesem Ziel geschafft. Ihre zunächst abgelehnte Wettbewerbsklage ist mit Nachbesserungen doch noch vor Gericht in Washington angenommen worden. Der Richter betonte zu­gleich, dass damit aber noch völlig offen sei, wer sich am Ende in dem Verfahren durchsetzen werde. Es dürfte sich über Jahre hinziehen.

In der Klage wirft die US-Handelsbehörde FTC Facebook unter anderem vor, das Online-Netzwerk habe den Chatdienst Whatsapp und die Foto-Plattform gekauft, um die eigene Monopolstellung in dem Markt zu schützen. Deshalb müssten die Übernahmen wieder rückgängig gemacht werden. Das zu beweisen, könne eine ziemlich große Aufgabe für die FTC werden, schränkte Richter James Boasberg ein.

In der nachgebesserten Klage mangelt es nicht mehr an Zahlen. So hält die FTC fest, dass Facebook in den Jahren von 2016 bis 2020 bei täglich aktiven Nutzern einen Marktanteil im Schnitt von 80% auf Smartphones und 98% auf dem PC gehabt habe. Zu keinem Zeitpunkt und auf keinem Gerätetyp sei der Anteil unter 70% gesunken.

Der Richter wies allerdings auch diesmal Vorwürfe ab, dass Facebook das Zusammenspiel ihrer Dienste mit denen anderer Entwickler verhindert habe. Der Grund: Dies sei für den betroffenen Zeitraum nicht relevant gewesen.

Der Facebook-Konzern Meta be­grüßte, dass die Klage eingeengt worden sei. „Wir sind überzeugt, dass die Fakten die grundlegende Schwäche der Vorwürfe aufdecken werden“, sagte ein Sprecher.

Unabhängig vom Ausgang könnte das Verfahren eine feste Definition des Marktes für soziale Netzwerke im US-Justizsystem verankern – und damit einen klareren Rahmen für Kartellverfahren schaffen.

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