Klimaklage gegen Bundesregierung abgewiesen

Verwaltungsgericht Berlin erlaubt Greenpeace und Biobauernfamilien in Berufung zu gehen

Klimaklage gegen Bundesregierung abgewiesen

cru Frankfurt – Als Gegnerin von RWE hat die Anwältin Roda Verheyen schon Furore gemacht. Das Oberlandesgericht Hamm hält die Klage eines von ihr vertretenen peruanischen Bauern gegen den Energiekonzern auf Schadenersatz wegen des Klimawandels für schlüssig und hat die Beweisaufnahme begonnen. Jetzt hat die Juristin aus Hamburg gemeinsam mit Greenpeace einen weiteren Achtungserfolg errungen – aber das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen die Bundesregierung vorerst verloren.Drei Bauernfamilien und Greenpeace, die Verheyen vertreten hat, sind vorerst mit dem Versuch gescheitert, die Bundesregierung vor Gericht zu mehr Ehrgeiz beim Klimaschutz zu zwingen. Das Berliner Verwaltungsgericht wies am Donnerstag ihre Klage ab, ließ aber Berufung zu. Richter Hans-Ulrich Marticke bat die Kläger um Verständnis: “Wir müssen die Handlungsspielräume der Exekutive respektieren”, sagte er. Kläger aus PellwormDie Familien von der Nordsee-Insel Pellworm, aus dem Alten Land in Niedersachsen sowie aus der Lausitz in Brandenburg hatten die Bundesregierung verklagt, weil Deutschland sein Klimaschutz-Ziel für 2020 verpasst und sie sich von den Folgen der Erderhitzung in ihrer Existenz bedroht sehen. Eigentlich sollten 2020 die Treibhausgas-Emissionen 40 % geringer sein als 1990, es werden aber nach der jüngsten Schätzung nur 33 %. Das Gericht schloss sich mit dem Urteil der Auffassung der Bundesregierung an, die die Klage für unzulässig hielt. Die drei Biobauern-Familien beschrieben in Berlin, warum sie wegen der Erderhitzung um ihre Existenz fürchten.Familie Backsen aus Pellworm, Familie Blohm aus dem Alten Land und Familie Lütke Schwienhorst aus der Lausitz sehen sich in ihren Grundrechten verletzt. Die Kläger werfen der großen Koalition von Union und SPD vor, nicht genug zur Reduzierung des Treibhausgas-Ausstoßes zu tun. Das bereits 2007 vereinbarte Ziel, die Emissionen bis 2020 um 40 % im Vergleich zu 1990 zu senken, verfehlt Deutschland deutlich. Allerdings gab es bisher kein Gesetz, in dem dieses Ziel festgeschrieben war, nur einen “Klimaschutzplan”. Die Frage war nun, ob dieser trotzdem bindend ist und die Einhaltung der Ziele vor Gericht erzwungen werden kann.Vor dem Berliner Verwaltungsgericht schilderten die Kläger Ernteausfälle wegen Trockenheit und Extremwetter und berichteten von Schädlingen, die in Deutschland eigentlich gar nicht vorkommen sollten, aber ihre Kirschbäume zerfraßen. “Ich bitte Sie, der Regierung beizubringen, dass wir einen anderen Weg einschlagen müssen”, sagte Claus Blohm aus dem Alten Land. “Wir brauchen Hilfe.” “Regierung nicht untätig”Beschlüsse einer Regierung seien keine bloßen politischen Willensbekundungen, sondern juristisch verbindliche Rechtsakte, argumentieren die Kläger. Richter Hans-Ulrich Marticke sagte, er sehe nicht, dass Maßnahmen der Regierung völlig unzureichend gewesen seien – rund 33 % Minderung bis 2020 würden voraussichtlich erreicht. Noch in diesem Jahr wollen Union und SPD das Klimaschutzgesetz 2030 beschließen.