Kodex-Kommission beharrt auf Vergütungsregeln

Vorsitzender Müller bezweifelt Minderung der Vorstandsgehälter durch Gesetzesänderung

Kodex-Kommission beharrt auf Vergütungsregeln

wf Berlin – Kurz vor der Entscheidung im Bundestag über die Novelle zur Vorstandsvergütung hat die Regierungskommission Corporate Governance ihre Kritik an dem Gesetzesvorhaben bekräftigt. “Die beabsichtigte Gesetzesänderung schwächt im Ergebnis die Stellung und Verantwortlichkeit des Aufsichtsrates”, monierte der Vorsitzende der Regierungskommission, Klaus-Peter Müller, bei der 12. Konferenz Deutscher Corporate Governance Kodex in Berlin. Die Kodex-Kommission halte die bestehende aktienrechtliche Reglung für ausreichend, nach der bislang allein der Aufsichtsrat entscheidet.Der Entwurf der Reform sieht vor, dass künftig die Hauptversammlung obligatorisch und jährlich über das Vergütungssystem beschließt. Dabei ist auch eine maximale Höhe der Vorstandsvergütung zu nennen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte sich am Vorabend zum Auftakt der Konferenz zuversichtlich gezeigt, dass der Bundestag die Aktienrechtsnovelle 2013 in Kürze verabschieden wird – und mit ihr die neue Vergütungsregelung. Der Zeitplan des Bundestags sieht vor, dass die Novelle im Rechtsausschuss und im Plenum Ende Juni gebilligt wird.Die Ministerin stellte fest, der Gesetzgeber greife mit der Regelung gerade nicht in die Kompetenzhierarchie der Organe der Aktiengesellschaft ein. Der Entwurf belasse vielmehr die Vergütungsverantwortung beim Aufsichtsrat. Vom Kontrollgremium werde lediglich erwartet, dass es der Hauptversammlung gegenüber stärker Rechenschaft über seine Entscheidungen zur Vorstandsvergütung ablegt – in Euro und simplen Zahlen. Zudem sehe die Regelung genau das vor, worauf auch der Kodex dringe. “Wenn der Aufsichtsrat gegenüber der Hauptversammlung erklären muss, was denn maximal bei seinem Vergütungssystem herauskommen kann, wird er faktisch gezwungen sein, Höchstgrenzen mit den Vorständen zu vereinbaren”, sagte Leutheusser-Schnarrenberger.Müller bezweifelte indessen, dass die Aktionärsentscheidung in der Hauptversammlung überhöhte Vorstandsbezüge verhindern werde. Überdies werfe die Regelung viele ungeklärte Detailfragen auf. Gleichwohl äußerte er sich kritisch zur Entwicklung der Vergütungshöhen hierzulande in den vergangenen Jahren. “Wir sehen, dass die Schere zwischen den höchsten und den niedrigsten Vergütungen im Unternehmen in den letzten Jahren immer weiter auseinanderklafft.” Mit dieser Entwicklung müssten sich die Aufsichtsräte befassen.Der Tenor der Konferenz, die unter der Überschrift “Nationale Regeln in globalen Märkten?” stand, ging dahin, dass die weltweiten Unterschiede im Denken und Agieren vorerst bestehen bleiben werden. Strenge Gesetze in Deutschland, etwa zu den Vergütungsregelungen, beeinflussten nicht die Gehälter in Wall Street, Schanghai oder London, sagt Müller. Aus der hoffnungsvoll gestarteten G 20-Initiative der führenden Industrie- und Schwellenländer klinkten sich Teile der Staatengemeinschaft immer wieder aus – etwa bei den neuen Eigenkapital- und Liquiditätsvorgaben nach Basel III. Möglichst breiter KonsensMüller ging zwar nicht so weit, zu Welt-Gesetzen oder einen Welt-Kodex für gute Unternehmensführung aufzurufen, plädierte aber für ein “möglichst breites harmonisiertes Grundverständnis über Best Practices und was angemessen ist oder nicht”. Die europäische Wirtschaft sieht er dabei in einer Führungsrolle. Stefan Krause, Finanzchef der Deutschen Bank, plädierte für eine stärkere globale Harmonisierung. Die Finanzkrise habe gezeigt, dass “integrierte Märkte mit einer angemessenen Integration von Regulierung und Aufsicht” einhergehen müssten. Inzwischen suchten Regierungen und Parlamente zunehmend das Heil in der vermeintlichen Sicherheit national abgegrenzter Märkte, klagte Krause.