Leitsätze zum Dialog mit den Investoren
cd Frankfurt – Eine Expertengruppe aus der deutschen Wirtschaft hat Leitsätze für den Dialog zwischen Investor und Aufsichtsrat (AR) entwickelt. Mit Blick auf die Novellierung der EU-Aktionärsrechterichtlinie sehen die acht Leitsätze einen intensiveren Austausch maßgeblicher Aktionäre auch mit dem Aufsichtsrat börsennotierter Unternehmen vor. In Deutschland liegt die Außenvertretung des Unternehmens grundsätzlich beim Vorstand.Im Dialog mit den Anlegern soll es vor allem um die Zusammensetzung und Vergütung des Aufsichtsrats, um die Vorstandsbestellung und -vergütung und um die Beteiligung des Aufsichtsrats an der Strategieentwicklung der Unternehmen gehen. Die Dialogbereitschaft des Aufsichtsrats gelte vor allem den institutionellen Investoren, so Jürgen Hambrecht, Aufsichtsratsvorsitzender der BASF, und Ulrich Lehner, Telekom-AR-Vorsitzender, im Interview der Börsen-Zeitung. Gedacht ist an persönliche Gespräche, bei denen die rechtlichen Rahmenbedingungen wie Insiderrecht und Gleichbehandlungsgrundsatz sichergestellt sein müssten. Das schließe aber eine differenzierte Behandlung der Aktionäre nicht aus, betonte Hambrecht.—– Nebenstehender Kommentar- Bericht und Interview Seite 9