Lokführergewerkschaft steckt Niederlage vor Gericht ein
dpa-afx/sp Berlin
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ist am Dienstag mit einer Klage gegen die Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes (TEG) bei der Deutschen Bahn vor dem Landesarbeitsgericht Berlin gescheitert. Das Gesetz sieht vor, dass bei zwei Gewerkschaften in einem Betrieb nur die Tarifregelungen der größeren Arbeitnehmervertretung angewendet werden. Bei der Deutschen Bahn konkurriert die GDL mit der größeren Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) um Mitglieder und Einfluss. Die Anwendung des Tarifeinheitsgesetzes zählte zu den Streitpunkten in der jüngsten Tarifauseinandersetzung zwischen der GDL mit der Bahn, die in der vergangenen Woche mit einer Einigung zu Ende ging, wobei GDL-Chef Claus Weselsky ankündigte, weiter juristisch gegen die Anwendung des TEG vorzugehen.
Das Gesetz gibt es seit 2015. Bis Ende vergangenen Jahres regelte aber ein Grundlagentarifvertrag bei der Bahn, dass auch die Tarifverträge der GDL angewendet wurden. Doch dieser Vertrag ist ausgelaufen. Seit diesem Jahr gilt deshalb das TEG in den rund 300 Betrieben des Konzerns. Dagegen hatte die Gewerkschaft geklagt. Die Regelung sei verfassungs- und europarechtswidrig, zudem seien die Voraussetzungen einer Anwendung nicht gegeben. Dem widersprach das Gericht: Das Gesetz sei nicht verfassungswidrig, entsprechend stützten sich die Unternehmen der Bahn zutreffend auf diese Regelung. Die Bahn wende das TEG in ihren Betrieben zu Recht an, erklärte das Gericht.
Gemäß dem Bahnkonzern hat die GDL lediglich in 16 Betrieben eine Mehrheit bei den Mitgliedern. In 71 Betrieben sind die Mehrheitsverhältnisse zwischen GDL und EVG demnach unklar. Ein notarielles Verfahren soll hier bald Klarheit schaffen. Darauf hatten sich Bahn und GDL in den vergangene Woche beendeten Tarifverhandlungen geeinigt.
An der Klage hielt die Gewerkschaft fest. Sie richtete sich gegen den Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister (AGV Move), in dem die Deutsche Bahn organisiert ist. „Das Tarifeinheitsgesetz wirkt und funktioniert“, teilte Verbands-Hauptgeschäftsführer Florian Weh am Dienstag mit. „Das zeigt der jüngste Tarifabschluss mit der GDL. Wichtig ist nun, diese Rahmenbedingung nicht mehr in Frage zu stellen und nach vorn zu schauen.“ Die GDL äußerte sich zunächst nicht.