MAX Automation: Gericht ordnet Sonderprüfung an
ab Köln
Die auf Automatisierungslösungen spezialisierte Unternehmensgruppe MAX Automation ist per Gerichtsbeschluss zur Durchführung einer Sonderprüfung gezwungen. Das Landgericht Düsseldorf habe einem entsprechenden Antrag eines Aktionärs stattgegeben, teilte die Gesellschaft mit. Im Rahmen der Sonderprüfung – zum Sonderprüfer wurde Lars Franken aus Essen bestellt – soll der Erwerb der AIM-Gruppe im Jahr 2013 unter die Lupe genommen werden. Der Anordnung will sich MAX jedoch nicht einfach beugen, sondern kündigte an, Beschwerde einzulegen. Zur Begründung wird darauf verweisen, dass die Hauptversammlung (HV) im Mai 2021 einen entsprechenden Antrag mehrheitlich abgelehnt habe. In der betreffenden Hauptversammlung hatten 48,6 % der Aktionäre für die Bestellung eines Sonderprüfers votiert. An der Abstimmung beteiligten sich allerdings nur 26,4 % des Grundkapitals. Üblicherweise übt die Hamburger Günther Holding in der HV die Kontrolle aus, sie hält an MAX knapp 60 % der Anteile. In der jüngsten HV wurden ihre Vertreter im Verwaltungsrat, Hartmut Buscher und Oliver Jaster, nicht entlastet.