Mehr Prägnanz im Corporate-Governance-Kodex

Reform mit internationalem Fokus - Kommission sucht informellen Austausch mit den Betroffenen

Mehr Prägnanz im Corporate-Governance-Kodex

wf Berlin – Die Regierungskommission Corporate Governance wird sich künftig informell und kontinuierlich mit betroffenen Unternehmen und Interessierten über Reformpläne austauschen. Dies kündigte der Vorsitzende der Kommission, Rolf Nonnenmacher, bei der 16. Konferenz Deutscher Corporate Governance Kodex in Berlin an. Die Kommission hatte in Berlin dazu getagt. Sie folgte damit den Vorstellungen ihres Vorsitzenden, der dem Kodex-Bashing mit einem intensiveren Dialog, besonders mit Vorständen und Aufsichtsräten, begegnen will (BZ vom 21. Juni). Der informelle Austausch soll beginnen, sobald sich Konturen und kritische Inhalte etwas genauer abzeichnen, sagte Nonnenmacher. Unbenommen davon bleibt die förmliche Konsultation bei der Überarbeitung des Kodex: Diese wird sich Nonnenmacher zufolge an den informellen Kommunikationsprozess anschließen.Der Kommissionsvorsitzende warb für eine grundlegende Überarbeitung des Kodex, die dessen internationale Akzeptanz festigt und eine Struktur schafft, die der Managementlogik und nicht dem Aktienrecht folgt. Im Ergebnis soll der reformierte Kodex, der in 15 Jahren bereits zwölfmal überarbeitet wurde, künftig länger Bestand haben. Fünf Jahre oder mehr solle er nach Nonnenmachers Vorstellung dann halten. Den Kodex selbst will er durchforsten: Empfehlungen und Anregungen, die international nicht als Best Practice gelten, und solche, die sich hierzulande nicht durchgesetzt haben oder zu kleinteilig sind, stehen dabei im Fokus. Grundsätze statt RechtstextFür verzichtbar hält Nonnenmacher die Wiedergabe geltenden Rechts im Kodex. Essenzielle gesetzliche Vorgaben könnten stattdessen auch in “Grundsätze” einfließen, die dann jeweils einem Themenkomplex vorangestellt werden. Weder sei der Kodex geeignet, im Detail über die Gesetzeslage zu informieren, noch sei dies besonders praktikabel, hielt er fest. Gesetzesänderungen zögen zwangsläufig die Anpassung des Kodex nach sich. Am Ende werde der Kodex noch mit einer Ansammlung von Vorschriften verwechselt. Dabei sei dieser kein Gesetz und auch kein so genanntes “Soft Law”. Er dürfe auch keine einmal jährlich abzuhakende Checkliste sein. Vielmehr soll der Kodex Aufsichtsrat und Vorstand anregen, sich regelmäßig mit der Frage guter Corporate Governance im eigenen Unternehmen auseinanderzusetzen.Diese Idee der Entschlackung des Kodex von gesetzlichen Normen stieß im Auditorium allerdings nicht auf ungeteilte Zustimmung. So hielt Christian Strenger, bis 2016 Mitglied der Kodex-Kommission, in der Diskussion dagegen. Der Kodex müsse ein Gesamtbild der Corporate Governance in Deutschland liefern. Es gebe viele Investoren und Stakeholder, die dieses benötigten. Gegen GehaltsobergrenzeDie in der Öffentlichkeit wiederholt verlangte Festlegung einer Obergrenze für das Verhältnis von Vorstandsvergütung zu den übrigen Arbeitnehmern durch die Kodex-Kommission lehnt Nonnenmacher unverändert ab. Ein Comply-or-explain-Prinzip könne Ausreißer nicht verhindern. Ebenso wandte er sich gegen ein verbindliches Votum der Hauptversammlung zum Vergütungssystem. Nonnenmacher warnte vor weiteren Befugnissen für die Aktionäre, ohne dass es dazu eine relevante Aussprache gebe. Das ablehnende Votum der Stimmrechtsberater sei nach der Aussprache nicht mehr zu revidieren gewesen. Dies habe die diesjährige Hauptversammlungssaison gezeigt. Eine verantwortungsvolle Diskussion über die Vergütung einzelner Personen hält er ohnehin nur hinter verschlossen Türen für möglich.