Mehr Wettbewerb im Briefmarkt gefordert
ab Bonn – Der mangelnde Wettbewerb auf dem deutschen Briefmarkt ist der Monopolkommission ein Dorn im Auge. “Die geplante Novelle des Postgesetzes eröffnet eine Chance, den Wettbewerb auf den Postmärkten zu beleben. Diese Chance muss jetzt wahrgenommen werden”, forderte Achim Wambach, Vorsitzender der Monopolkommission, in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Bundesnetzagentur. “Das Postgesetz gehört nach 20 Jahren dringend auf den Prüfstand”, stimmte Peter Franke, Vizepräsident der Netzagentur, zu – hätten sich die Märkte durch Digitalisierung und E-Commerce doch völlig verändert. 86 Prozent Marktanteil Gerade auf dem Briefmarkt beherrsche die Deutsche Post den Markt mit einem Marktanteil von 86 %. Allenfalls im Geschäftskundensegment gebe es Wettbewerb, beklagte Angelika Westerwelle, Mitglied der Monopolkommission. Da das faktische Monopol im Briefmarkt kurzfristig nicht aufzubrechen sei, müsse an der Genehmigungspflicht für das Briefporto schon allein aus Verbraucherschutzgründen festgehalten werden. Allerdings gebe es Verbesserungsbedarf, sagte Westerwelle und verwies beispielhaft auf die in diesem Jahr erfolgte Regeländerung mitten im laufenden Genehmigungsverfahren. Dadurch seien der Post höhere Portoanpassungen ermöglicht worden, so die Kritik. Grundsätzlich sei “die Entgeltberechnung systematisch mangelhaft”.Zugleich empfiehlt das unabhängige Beratungsgremium im Zuge der Novelle, die Zustellfrequenz von sechs auf fünf Tage zu reduzieren. In der EU sei das inzwischen die Regel, sagte Westerwelle. “Es ist eine Frage der Zeit, wann wir hier auf vier Tage zurückgehen”, orakelte sie. Es sei auch unter Wettbewerbsaspekten wichtig, die Zustellungsfrequenz bedarfsgerecht auszugestalten, um zu hohe Kosten für die postalische Grundversorgung zu vermeiden. Auch die Netzagentur sympathisiert mit der Verkürzung der Zustellfrequenz auf fünf Tage. Im Anschluss an die Reduzierung der Zustellfrequenz könne es hinsichtlich der Postlaufzeiten zu sich kumulierenden Effekten kommen, räumte Franke ein. Das gelte es zu berücksichtigen.In der vorigen Woche war durchgesickert, dass sich die Post im Rahmen der Gesetzesnovelle für eine Lockerung der vorgeschriebenen Laufzeiten starkmacht. In diesem Zusammenhang fordert die Monopolkommission, die Laufzeitmessung aus Gründen der Objektivität an die Bundesnetzagentur zu übertragen. Beschwerden nehmen zuUm den Wettbewerb anzukurbeln, schlägt die Monopolkommission zudem die Stärkung der Missbrauchsaufsicht vor. Hierzu sollten der Netzagentur umfassendere Auskunftsrechte zugestanden werden wie auch der Bußgeldrahmen an das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung angepasst werden.Ausdrücklich unterstützt die Monopolkommission den Wunsch der Netzagentur nach einem bei der Bonner Behörde angesiedelten Schlichtungsverfahren. Da sich die Deutsche Post und ihre Wettbewerber bislang dem Mitwirken an solchen Schlichtungsverfahren verweigerten, sollte die Teilnahme im neuen Postgesetz verpflichtend sein. Untermauert wird die Forderung von den zuletzt deutlich gestiegenen Beschwerdezahlen im Postbereich. Nach Angaben der Netzagentur hat sich die Zahl der Beschwerden wegen Verlust, Beschädigung oder verspäteter Zustellung 2018 auf 12 615 schon mehr als verdoppelt, bis Ende September dieses Jahres wurden mit 12 950 Reklamationen schon mehr Beschwerden als im Vorjahr gezählt.Anders als auf dem Briefmarkt herrsche auf dem Paketmarkt zumindest ein Oligopol, auch wenn die Post/DHL den Markt auch hier mit einem Anteil von 44 % dominiere. Das könne sich absehbar ändern, da mit Amazon ein potenter Teilnehmer in den Zustellmarkt eingetreten sei, glaubt Westerwelle. Von daher sei zu hinterfragen, ob es auf dem Paketmarkt überhaupt noch eine Regulierungsnotwendigkeit gebe.