Netzagentur erhöht Höchstgebotswerte
ab Düsseldorf
Mit der Erhöhung der Höchstwerte in Ausschreibungen für Wind- und Solaranlagen reagiert die Bundesnetzagentur auf die rückläufigen Gebotszahlen bei den jüngsten Auktionen. Für Windenergieanlagen an Land werde der Höchstwert für Ausschreibungen im Jahr 2023 auf 7,35 (zuvor: 5,88) ct/kWh und für Aufdach-Solaranlagen auf 11,25 (8,91) ct/kWh hochgesetzt, teilte die Behörde mit. „Ich hoffe, dass damit die deutlich zurückgegangenen Gebotszahlen wieder ansteigen und sich erneut Wettbewerb entwickeln kann“, sagt Klaus Müller, Präsident der Netzagentur. Die in der Aussage zum Ausdruck kommende Besorgnis hat ihren Grund, waren die letzten Auktionsrunden doch drastisch unterzeichnet.
Zum Gebotstermin am 1. Dezember war die Ausschreibung für Windkraftanlagen an Land zum dritten Mal in Folge unterzeichnet. Für das ausgeschriebene Volumen von 604 Megawatt (MW) waren lediglich Gebote von 203 MW eingereicht worden. Dabei hatte die Netzagentur vor der Auktion das vorgesehene Ausschreibungsvolumen bereits halbiert. Ähnlich sah es bei der Ausschreibung für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden aus. Für das Ausschreibungsvolumen von 202 MW ginge lediglich Gebote für 128 MW ein. In der Ausschreibung für innovative Anlagenkonzepte ging lediglich ein Gebot ein.
Als Grund für die drastischen Unterzeichnungen wird vor allem auf die gestiegenen Kosten bei der Errichtung und dem Betrieb der Anlagen sowie auf die gestiegenen Zinskosten verweisen. In der Folge hatte der Bundestag am 15. Dezember die Netzagentur ermächtigt, die Höchstwerte in den Gebotsrunden um bis zu 25 % anzuheben. Die neuen Höchstwerte kommen erstmals für die Gebotstermine zum 1. Februar zum Einsatz. Zu diesem Termin sind 3 210 MW für Windkraftanlagen an Land und 217 MW für Solaranlagen auf Dächern ausgeschrieben.
Pragmatische Lösung
In der Energiewirtschaft wurde die Anhebung der Gebotshöchstwerte einhellig begrüßt. „Die Bundesregierung hat damit auf die aktuellen Marktentwicklungen reagiert und eine pragmatische, einfach umsetzbare Lösung für die Kostensteigerungen bei Windenergieanlagen gefunden“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Begrüßenswert sei, dass die Netzagentur den ihr zur Verfügung stehenden Rahmen voll ausgeschöpft habe.
„Damit erhalten Windprojektierer und ihre Banken die nötige Investitionssicherheit. Allerdings weist Andreae auch darauf hin, dass nun zeitnah Flächen verfügbar gemacht werden müssten. „Zwei Prozent tatsächlich bebaubare Fläche des Bundesgebietes müssten bereits bis zum Jahr 2025 vollständig ausgewiesen sein, will die Bundesregierung die nötigen und parallel im EEG festgelegten Ausbauziele bis 2030 erreichen“, so Andreae.