Energie

Netzbetreibern droht Niederlage vor dem BGH

Die Betreiber von Energienetzen könnten vor dem Bundesgerichtshof im Verfahren um regulierte Renditen eine Schlappe erleiden. Darauf deuten Aussagen eines Richters hin. Die Aktie von Eon reagierte.

Netzbetreibern droht Niederlage vor dem BGH

Energienetzbetreibern wie Eon droht eine Niederlage vor dem obersten deutschen Gericht. In dem Streit um Renditen auf getätigte Investitionen tendiert der Bundesgerichtshof offenbar dazu, der Bundesnetzagentur recht zu geben, wie aus den Äußerungen eines Richters in einer mündlichen Verhandlung in Karlsruhe am Dienstag hervorging. Ein Urteil wurde zwar noch nicht gefällt und die Bewertung kann sich noch ändern, der Fingerzeig ist jedoch ein Dämpfer für die Energieunternehmen, die einen von der Regulierungsbehörde erlaubten Zinsbeschluss aus dem Jahr 2021 anfechten.

In dem Prozess geht es um die Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber. An die Zinssätze sind die Unternehmen gebunden, wenn sie Netzkosten in Rechnung stellen. Über Netzentgelte zahlen Netznutzer, also Haushalte, Gewerbe und Industrie, auch die Renditen der Betreiber. Während Investitionen durch höhere Verzinsungen also attraktiver werden, würden die Energiekosten auf der Verbraucherseite steigen.

Eon-Aktie auf tiefstem Stand des Jahres

Die Bundesnetzagentur hatte die Zinssätze für die Jahre 2024 bis 2028 für bestehende Anlagen auf 3,51% und für Neuanlagen auf 5,07% festgelegt. Ein Düsseldorfer Gericht hatte 2023 die Entscheidung der Regulierungsbehörde gekippt. Die Karlsruher Richter hingegen stärkten nun die Position der Bundesnetzagentur und sprachen ihr einen „Ermessensspielraum bei der Wahl der richtigen Bemessungsmethode“ zu. Dieser dürfe durch ein Gericht nicht untergraben werden. Die Aktie des größten deutschen Strom-Verteilnetzbetreibers Eon rutschte als Reaktion auf die Neuigkeiten mit mehr als 4% Minus auf den tiefsten Stand seit mehr als einem Jahr.

Eine Konzernsprecherin wollte sich auf Anfrage mit Verweis auf das noch laufende Verfahren nicht näher äußern. Prinzipiell begrüße Eon eine rasche Entscheidung des Sachverhalts, damit Klarheit herrsche, teilte sie mit.

Zum Eon-Konzern gehört fast ein Drittel des Verteilnetzes. Als Verteilnetz werden alle Stromnetzebenen unterhalb des Übertragungsnetzes bezeichnet. Das Strom-Verteilnetz spielt eine wichtige Rolle beim Energie-Umbau Deutschlands hin zur Klimaneutralität: Fast alle Wind- und Solaranlagen speisen ihren Strom in das Verteilnetz ein.

Netzbetreibern droht Niederlage vor Bundesgerichtshof

Richter-Äußerung zu Verfahren um regulierte Renditen

dpa-afx Karlsruhe