Ostsee-Pipeline

Niederlage für Nord Stream 2

Der Betreiber der Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 ist mit dem Vorhaben gescheitert, von bestimmten EU-Regeln freigestellt zu werden. Um dies durchzusetzen, war die Firma vor das Oberlandesgericht Düsseldorf gezogen. Doch eine entsprechende Beschwerde...

Niederlage für Nord Stream 2

dpa-afx Düsseldorf

Der Betreiber der Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 ist mit dem Vorhaben gescheitert, von bestimmten EU-Regeln freigestellt zu werden. Um dies durchzusetzen, war die Firma vor das Oberlandesgericht Düsseldorf gezogen. Doch eine entsprechende Beschwerde wies das OLG am Mittwoch ab (Aktenzeichen VI-3 Kart 211/20 [V]). Damit unterliegt die Firma aktuellen EU-Regeln und muss ihr Geschäft entflechten. Eine weitreichende Bedeutung für die Öffentlichkeit hat das Urteil nicht – es ging zum Beispiel nicht darum, ob und wann die Pipeline in Betrieb genommen werden darf.

Kern des Gerichtsstreits war die Frage, wann die Leitung, durch die russisches Erdgas nach Deutschland transportiert werden soll, als fertiggestellt gilt. Wäre dies vor dem 23. Mai 2019 gewesen, hätte Nord Stream 2 von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen können. Ab diesem Datum gilt eine geänderte EU-Gas­richtlinie.

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