Promi-Unternehmen The Social Chain plant Insolvenzantrag
Promi-Firma The Social Chain plant Insolvenzantrag
Georg Kofler legt CEO-Posten nieder
sar Frankfurt
Die Social-Media-Marketingagentur The Social Chain will nach dem Wegfall der positiven Fortbestehensprognose die Insolvenz in Eigenverwaltung beantragen. Das teilte sie am Montag mit. Die Umstände dafür scheinen allerdings nicht günstig: Der erst im Juni angetretene COO Stefan Kiwit und CEO Georg Kofler haben Mitteilungen zufolge beide ihre Ämter niedergelegt. Im Vorstand verbleibt zunächst allein CFO Andreas Schneider. Bei einer Eigenverwaltung bleibt das Management der betroffenen Gesellschaft am Steuer und wird insolvenzrechtlich beraten.
Hinter The Social Chain steht der Ex-Medienmanager Georg Kofler. Im Oktober 2021 übernahm er für gut 220 Mill. Euro das Handelsunternehmen DS Gruppe, dessen geschäftsführender Gesellschafter Ralf Dümmel – ebenso wie Kofler – als Juror in der TV-Show „Die Höhle der Löwen“ bekannt wurde.
BaFin monierte Fehler bei The Social Chain
Die geballte Promi-Power brachte nicht den gewünschten Erfolg. Das Geschäftsjahr 2022 endete mit einem Jahresfehlbetrag aus fortgeführtem Geschäft von 106,8 Mill. Euro. Mitte Juli wurde nun eine Fehlerbekanntmachung der BaFin publik. Der zufolge hat die Gesellschaft in der Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2021 Zahlungen aus der Aufnahme eines Bankdarlehens über 50 Mill. Euro fälschlicherweise als Cashflow aus operativer Tätigkeit erfasst. Zahlungen aus dem Verkauf von Aktien in Höhe von 9,3 Mill. Euro wurden als Cashflow aus operativer Tätigkeit falsch verbucht.
Die Einzahlungen aus Darlehen hätten dem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit, die Zahlungen aus dem Aktienverkauf dem Cashflow aus Investitionstätigkeit zugerechnet werden müssen.
Verzögerung bei Kapitalerhöhung
Wenige Stunden nach Veröffentlichung dieser Fehlerbekanntmachung teilte The Social Chain mit, dass eine Ende Juni beschlossene Kapitalerhöhung, die Eigenkapital im knapp zweistelligen Millionenbereich bringen sollte, sich verzögere. Ein Investor habe „vertraglich unwiderruflich“ zugesicherte Zeichnungsbeträge nicht gezahlt. Weitere Verhandlungen blieben offenbar erfolglos. Die DS Holding samt Töchtern und die drtv Agency sind vom Insolvenzantrag nicht betroffen. Eine Entscheidung über die Fortführung des Geschäfts der weiteren Beteiligungsgesellschaften soll „kurzfristig“ erfolgen.