Sanierungsexperten drängen zur Eile
ab Düsseldorf – Noch ist das neue Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen – kurz StaRUG – nicht in Kraft und schon hagelt es Kritik von verschiedenen Seiten. Die in der TMA Deutschland zusammengeschlossene Lobby der Restrukturierer hält die Kritik jedoch in weiten Teilen nicht für stichhaltig. Gerade mit Blick auf die Folgen der Pandemie sei Eile geboten, dass das Gesetz wie geplant zum 1. Januar in Kraft trete. “Will man Insolvenzen im Januar vermeiden, muss man Unternehmen jetzt eine alternative Lösung anbieten”, verdeutlichte Frank Grell, Partner von Latham & Watkins, in einem Pressegespräch.Das sei gerade im internationalen Kontext von Bedeutung, stünden die Niederlande doch ebenfalls in den Startlöchern. Sollte das StaRUG nicht wie geplant kommen, sähen sich die Unternehmen gezwungen, in andere Länder auszuweichen oder in die Insolvenz zu gehen. “Der volkswirtschaftliche Schaden durch eine unkontrollierte Welle von Insolvenzen wäre enorm”, warnte Michael Baur, Vorstandsvorsitzender der TMA Deutschland und Managing Director von Alix Partners.Im StaRUG geht es rein um die finanzielle Restrukturierung außerhalb des Insolvenzrechts. Nach Einschätzung von Oliver Kehren, der seit 1. November im Vorstand der Morgan Stanley Bank AG sitzt, ist mit dem Gesetzentwurf, der in dieser Woche in den Bundesrat geht, “der große Wurf” gelungen. Das Gesetz bewege sich “auf Augenhöhe mit dem britischen Recht”, das für sein Scheme of Arrangement berühmt ist.Die Sanierung unter dem StaRUG sei mit einem minimalinvasiven Eingriff zu vergleichen, während eine Insolvenz – unabhängig von der Ausgestaltung – immer einer Operation am offenen Herzen gleiche. Zu bedenken sei auch, dass ein Gesetz nicht notwendigerweise besser werde, wenn sich der Gesetzgebungsprozess in die Länge ziehe. “Jede gesetzliche Neuerung muss sich in der Praxis bewähren, Hochlaufschwierigkeiten gibt es immer – durch Zuwarten würden diese nicht geringer, sondern nur vertagt”, verdeutlichte der TMA-Chef.Mit dem StaRUG gelinge es, eine Brücke zwischen der konsensualen Restrukturierung und der Insolvenz zu bauen. “Es besteht kein Risiko, dass die Insolvenzordnung überflüssig wird”, denn nicht jedes Unternehmen werde sich im Wege einer außerinsolvenzlichen Sanierung retten lassen. Eine der wichtigsten Errungenschaften in dem Gesetz sei, dass gerade nicht in Arbeitnehmerrechte eingegriffen werde. Der Dreh- und Angelpunkt sei der Eingriff in bestehende Kreditverträge. Da dies nur mit einer qualifizierten Mehrheit der Gläubiger gelinge, sei keine unangemessene Benachteiligung der Kreditgeber zu befürchten.