Scania legt gegen Kartellstrafe Berufung ein
jh München
Scania wehrt sich weiter gegen eine Kartellstrafe der Europäischen Union. Der schwedische Nutzfahrzeughersteller, der zur Volkswagen-Holding Traton gehört, legte Berufung gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs ein. Dieser hatte, wie berichtet, am 2. Februar dieses Jahres eine von der EU-Kommission auf 881 Mill. Euro festgesetzte Geldbuße bestätigt.
Nach Erkenntnissen der EU soll sich Scania von 1997 bis 2011 mit den anderen europäischen Lkw-Herstellern Daimler, Volvo/Renault, Iveco, DAF und MAN über Preise und die verzögerte Einführung von Motoren abgesprochen haben, die den EU-Vorschriften für Abgasemissionen entsprachen. Das gesamte Bußgeld setzte die EU auf rund 4 Mrd. Euro fest. MAN, die Schwestermarke von Scania, blieb als Kronzeuge verschont. Die anderen kooperierten mit der EU-Kommission und erzielten in einem Rechtsvergleich eine Ermäßigung der Geldbußen. Scania hatte im Verlauf die Gespräche über einen Vergleich beendet. Das Unternehmen bestreitet nach eigenen Angaben nach wie vor alle Feststellungen der EU-Kommission und die Beteiligung an Absprachen.
Die Klage vor dem Gericht der EU hatte Scania damit begründet, dass die EU-Kommission aus Sicht der Schweden den Grundsatz der Unschuldsvermutung und die Verteidigungsrechte des Unternehmens verletzt habe.