So läuft ein Sanierungsverfahren in Österreich ab
Restrukturierung mit Eigenverwaltung
So läuft das Sanierungsverfahren
sar Frankfurt
In Österreich haben Unternehmer nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit 60 Tage Zeit, einen Insolvenzantrag zu stellen. Bei einem Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung, wie es die Signa Holding plant, kommt dem Sanierungsplan eine zentrale Bedeutung zu. Im Plan muss den Gläubigern eine Quote von zumindest 30% angeboten werden, zahlbar binnen zwei Jahren, geht aus einer Übersicht der Wirtschaftskammern Österreichs hervor.
Zudem muss der Schuldner ein Vermögensverzeichnis, eine Übersicht über den Vermögens- und Schuldenstand sowie einen Finanzplan vorlegen. Im Verfahren mit Eigenverwaltung kann der Schuldner sein Unternehmen selbst weiterführen, steht aber unter Aufsicht eine Verwalters.
Alternative Konkursverfahren
In einem Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung geht dagegen die Verfügungsgewalt vom Schuldner auf den gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter über. Den Gläubigern muss eine Quote von mindestens 20% binnen zwei Jahren angeboten werden. Eine Entscheidung über den Sanierungsplan, der nach Annahme durch die Gläubiger vom Gericht bestätigt werden muss, fällt bei österreichischen Sanierungsverfahren in der Regel innerhalb von 90 Tagen.
Als Alternative zum Sanierungsverfahren kennt das österreichische Recht auch ein Konkursverfahren. Dabei übernimmt immer ein gerichtlich bestellter Verwalter die Verfügungsmacht. Auch im Konkursverfahren kann ein Unternehmen einen Sanierungsplan vorlegen. Scheitert dieser oder wird von den Gläubigern nicht mehrheitlich angenommen, folgt meist die Zerschlagung des Unternehmens. Laut Arbeiterkammer Wien sind die Quoten im Konkursverfahren zumeist niedriger als bei Sanierungsverfahren und liegen oft unter 10%.
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