State Street für kürzere Mandatszeiten

Vermögensverwalter fordert jährliche Aufsichtsratswahlen

State Street für kürzere Mandatszeiten

swa Frankfurt – State Street Global Advisors bemängelt die Wahlverfahren für Aufsichtsräte in Europa. Zu lange Mandatszeiten führen aus Sicht des US-Vermögensverwalters zu ineffizienter Kontrolle und Unternehmensführung, heißt es in einem White Paper des Assetmanagers. Gefordert wird, in jedem Jahr Gremienwahlen durchzuführen. “Wenn der Aufsichtsrat nicht jährlich gewählt wird, haben die Aktionäre nur begrenzte Möglichkeiten, die Aufsichtsräte zur Verantwortung zu ziehen und die Qualität ihres Handelns zu verbessern”, meint Rob Walker, Leiter des Bereichs Asset Stewardship für die Emea-Region bei State Street Global Advisors. Darüber hinaus müssten die Aktionäre in einigen Fällen jahrelang warten, bis sie Aufsichtsratsmitglieder zur Rechenschaft ziehen könnten, auch wenn sie unzufrieden mit deren Arbeit sind. Der Einschätzung zufolge bringen kürzere Mandatszeiten “verantwortungsbewusstere Aufsichtsräte hervor, die stärker auf die Interessen der Aktionäre eingehen”. Der deutschen Praxis stellt State Street ein schlechtes Zeugnis aus. Die Rechenschaftspflicht von Aufsichtsräten sei in deutschen Unternehmen am geringsten ausgeprägt, da die Gremienmitglieder entsprechend der gesetzlich maximalen Mandatsdauer nur alle fünf Jahre gewählt würden. Gleich hinter Deutschland folgten Frankreich, Spanien, die Niederlande und Belgien, wo die Mandatsdauer vier Jahre betrage. Dagegen sei die Rechenschaftspflicht von Aufsichtsräten in Großbritannien, Irland, der Schweiz und in Skandinavien am höchsten. Denn hier betrage die Mandatsdauer der Aufsichtsräte nur ein Jahr. State Street äußert sich allerdings nicht zur Frage, wie lange ein Aufsichtsrat maximal im Amt bleiben sollte. Hier setzen zahlreiche Fonds und Stimmrechtsvertreter inzwischen eine Frist von acht bis zehn Jahren; wer länger auf seinem Sessel bleibt, gilt dann nicht mehr als unabhängig. Nach dem deutschen Corporate Governance Kodex sollen Aufsichtsräte für ihre Mitglieder eine Altersgrenze und eine Regelgrenze für die Dauer der Zugehörigkeit festlegen. Der Kodex gibt hier selbst aber keine Empfehlung. Gestaffelte AmtsperiodenState Street, die sich als weltweit drittgrößten Assetmanager bezeichnet, präferiert gestaffelte Amtszeiten für Aufsichtsräte, so dass es sukzessive zu Wechseln in den Gremien kommt. Mit Blick auf Deutschland wird bemängelt, dass der Kodex von der Vorgabe gestaffelter Mandatszeiten wieder abgekommen ist.