Steag erwägt Klage gegen Steinkohleausstieg

"Ungleichbehandlung gegenüber Braunkohle" - EnBW fordert Fokus auf Versorgungssicherheit im Süden

Steag erwägt Klage gegen Steinkohleausstieg

cru Frankfurt – Der Referentenentwurf für das Kohleausstiegsgesetz stellt angesichts der Milliardenentschädigungen für die Braunkohleunternehmen RWE und Leag aus Sicht der Steinkohlekraftwerksbetreiber wie Steag eine “eklatante Ungleichbehandlung” dar. “Eine möglicherweise schon ab 2024 drohende, entschädigungslose Zwangsabschaltung von dann erst wenige Jahre in Betrieb befindlichen Steinkohlekraftwerken der neuesten Generation ist ein nicht akzeptabler Eingriff in die Eigentumsrechte der Unternehmen”, sagte ein Steag-Sprecher der Börsen-Zeitung.Dies dürfte langjährige Rechtsstreitigkeiten bis auf die Ebene der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit zur Folge haben. Darüber hinaus dürfe es auch beim Thema Anpassungsgeld für vorzeitig ausscheidende Beschäftigte keine Ungleichbehandlung von Beschäftigten in Steinkohlekraftwerken geben.”Zugleich wird mit dem Entwurf der mühsam erreichte, gesamtgesellschaftliche Kompromiss in Form der Empfehlungen der Kohlekommission aufgekündigt; darin war ein gleichmäßiger Reduktionspfad bei Braun- und Steinkohleleistung im Markt und eine Entschädigung für Betreiber von Steinkohlekraftwerken ausdrücklich vorgesehen.” Zu wenig KWK-AnreizeFür EnBW ist derweil entscheidend, dass das Gesetz die Voraussetzungen schafft, um speziell in Süddeutschland den Kohleausstieg unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit und Netzstabilität erfolgreich umzusetzen. “Wir würden erwarten, dass sich wesentliche Eckpfeiler des Gesetzes näher an dem Kompromiss der Kohlekommission orientieren”, sagte ein EnBW-Sprecher der Börsen-Zeitung. “Beispielsweise müssten aus unserer Sicht die Anreize für klimafreundliche Kraft-Wärme-Kopplung und die Umrüstung bestehender Kraftwerke auf emissionsärmere Brennstoffe wesentlich stärker sein.” Darüber hinaus sei EnBW davon ausgegangen, dass alle Kraftwerke in Deutschland gleich behandelt werden würden. Stand jetzt sei dies aber nicht der Fall, weil süddeutsche Kraftwerke bei der Beteiligung an den geplanten Stilllegungsausschreibungen massiv diskriminiert werden sollen.Auch die städtischen Energieunternehmen sehen sich beim Kohleausstiegsgesetz benachteiligt. “Das Gesetz erschwert den Umbau hin zu einer klimafreundlichen Energieversorgung besonders für Stadtwerke”, sagte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), Michael Wübbels. Dabei geht es vor allem um die Wärmeversorgung durch Heizkraftwerke. Anreize, von Kohle auf Gas umzurüsten, werden mit dem Gesetz verlängert und aus Sicht der Bundesregierung auch verbessert. Sie seien aber “viel zu gering”, kritisierte Wübbels. Er reagierte auf den Entwurf, den das Wirtschaftsministerium an Verbände geschickt hatte, damit sie Stellung nehmen. Abschaltliste für BraunkohleAnders als der vorherige Entwurf enthält die neue Fassung, die der Börsen-Zeitung vorliegt, den Zeitplan fürs Abschalten der Braunkohlekraftwerke bis 2038. RWE nimmt zuerst Block D Niederaußem außer Betrieb. Bund, Kohleländer und Unternehmen hatten ihn ausgehandelt – die Betreiber der Braunkohlekraftwerke bekommen 4 Mrd. Euro Entschädigungen. Der VKU stört sich daran, dass es für das vorzeitige Abschalten von Steinkohlekraftwerken nur bis Ende 2026 eine Entschädigung geben soll. Die Betreiber sollen sich auf die Ausschreibung bewerben. Den Zuschlag erhält, wer am meisten Klimaschutz für die geringste Entschädigung bietet.