Stimmrechtsberater ISS billigt virtuelle Siemens-HV
mic München
Der Stimmrechtsberater ISS empfiehlt den Investoren, Siemens auf der kommenden Hauptversammlung am 9. Februar zu ermächtigen, auch in den nächsten zwei Jahren möglicherweise reine Online-Hauptversammlung abzuhalten. Diesen Plan, den die Siemens-Verwaltung zur Abstimmung gestellt hat, hatten zuletzt unter anderem Union Investment und die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) entschieden kritisiert (vgl. BZ vom 14. Januar).
Die Unterstützung werde als gerechtfertigt angesehen, da die Ermächtigung auf einen Zeitraum von zwei Jahren begrenzt sei, alternative Versammlungsformen nicht ausgeschlossen seien und die Gesellschaft die Mitwirkungsrechte der Aktionäre (im Einklang mit dem deutschen Recht) schützen werde, kommentierte ISS. Union Investment und DSW hatten dagegen eine Einschränkung der Aktionärsrechte und das Fehlen eines lebendigen Dialogs befürchtet.
ISS räumt ein, dass der Vorschlag der Siemens-Verwaltung nicht unbedenklich sei. Denn der Konzern gehe nicht näher auf die Umstände ein, unter denen ausschließlich virtuelle Sitzungen abgehalten werden sollten. Vielmehr sollten die Entscheidungen von Fall zu Fall getroffen werden. ISS werde die mögliche Inanspruchnahme der Ermächtigung und die entsprechenden Begründungen weiterhin überwachen, erklärten die Stimmrechtsberater in einer 39-seitigen Stellungnahme mit Empfehlungen zur Zustimmung zu allen Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung.
Die Stimmrechtsberater haben nach eigener Auskunft mit Siemens zuletzt über das Thema virtuelle Hauptversammlung am 27. Oktober, 23. November und 9. Dezember gesprochen.