Strabag bekennt sich zu Kartellvergehen
ab Köln – Zwei Konzerngesellschaften der Strabag haben sich mit den österreichischen Wettbewerbshütern auf einen Vergleich in dem seit 2017 laufenden Kartellverfahren geeinigt. Die Strabag AG und die F. Lang und K. Menhofer Baugesellschaft einigten sich mit der Behörde auf eine Bußgeldzahlung von 45,4 Mill. Euro, wie der österreichische Mutterkonzern mitteilte. Das Kartellverfahren war 2017 eingeleitet worden. Die beiden Strabag-Töchter und andere Baufirmen sollen von 2002 bis 2017 wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Bauprojekten in Österreich getroffen haben. Strabag habe von Anbeginn mit den Kartellwächtern zusammengearbeitet. Das habe sich positiv auf die Bußgeldhöhe ausgewirkt, heißt es. „Dass sich die Vorwürfe als zum Teil begründet herausgestellt haben, ist eine große persönliche Enttäuschung für mich“, sagte Thomas Birtel, Vorstandschef der österreichischen Bauholding. Bis 2013 hatte Birtel an der Spitze der deutschen Strabag AG gestanden. Auswirkungen auf das Ergebnis im laufenden Geschäftsjahr hat der Vorgang nicht, hatte die Konzernmutter doch schon im Abschluss 2020 entsprechende Rückstellungen gebildet.