Uniper ebnet dem Bund den Weg zum Ausstieg
Uniper-HV beschließt
üppige Kapitalherabsetzung
Vorstand geizt mit Antworten auf Aktionärsfragen
ab Düsseldorf
Mit den Stimmen des Bundes hat Uniper die verschiedenen Maßnahmen zur Herabsetzung des Grundkapitals von 14 Mrd. auf 416 Mill. Euro in der außerordentlichen Hauptversammlung beschlossen. Doch eitel Sonnenschein herrschte auf dem Aktionärstreffen keineswegs. Vor allem die mangelhafte Transparenz bezüglich des Ausstiegsplans des Bundes stieß bei den Investoren auf breite Kritik. Bis zum Jahresende muss die Bundesregierung in Brüssel einen Plan zur Ausstiegstrategie vorlegen.
Der Bund hatte Uniper Ende 2022 mit einer Kapitalspritze von 13,5 Mrd. Euro vor der Insolvenz gerettet. Die EU-Kommission, welche die Staatshilfe genehmigen musste, machte dabei zur Auflage, dass der Bund seine Beteiligung von gut 99% bis Ende 2028 auf eine Sperrminorität, also 25% plus eine Aktie, zurückführt. Zur Ausgestaltung des Ausstiegsplans hielt sich der Vorstand bedeckt: "Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht für unseren Hauptaktionär sprechen können", wehrte Uniper-CEO Michael Lewis entsprechende Fragen ab.
Ein Baustein für die Reprivatisierung
Die in der Hauptversammlung beschlossene Kapitalherabsetzung bezeichnete Lewis als "einen Baustein" auf dem Weg zur Reprivatisierung. Im Wege der Kapitalherabsetzung gelinge es Uniper, den im Vorjahr entstandenen Verlust in der HGB-Bilanz von 24 Mrd. Euro zum Jahresende 2023 auszugleichen. Damit seien "die bilanziellen Voraussetzungen für potenzielle künftige Ausschüttungen geschaffen". Uniper werde dadurch für Investoren wieder interessant, warb Lewis um die Zustimmung der Aktionäre.
Doch auch zur Frage nach künftigen Ausschüttungen blieb die Antwort unbefriedigend. Uniper habe noch keine Entscheidung zur künftigen Dividendenstrategie getroffen, wiegelte Lewis ab. Andere Fragen wurden mit Verweis darauf, dass sie keinen Bezug zu den Tagesordnungspunkten hätten, nicht beantwortet.
Steuerliche Vorteile
Neben den Beschlüssen zur Kapitalherabsetzung – darin enthalten ist u.a. eine Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 20 zu 1 – ließ sich Uniper auch einen Ergebnisabführungsvertrag mit der Uniper Beteiligungs GmbH absegnen. Bei der Gesellschaft handele es sich um eine reine Beteiligungszwischenholding, der Vertrag bringe Uniper steuerliche Vorteile.