US Supreme Court schmettert Bayer-Antrag ab
Reuters Frankfurt
Bayer ist mit seinem geplanten Glyphosat-Berufungsverfahren vor dem Obersten Gericht der USA gescheitert. Der Supreme Court teilte am Dienstag mit, den Antrag auf Revision von Bayer im Fall des kalifornischen Klägers Edwin Hardeman nicht anzunehmen. Die Entscheidung hatte sich bereits abgezeichnet, nachdem Generalstaatsanwältin Elizabeth Prelogar, die die US-Regierung vor dem Supreme Court vertritt, dem Gericht von der Annahme des Antrags abgeraten hatte. Das Gericht folgt in der Regel den Empfehlungen. Der Leverkusener Agrarchemie- und Pharmakonzern hofft nun auf eine zweite Chance in einem weiteren verlorenen Fall, für den ebenfalls ein Antrag auf Überprüfung des Urteils beim Supreme Court eingereicht worden war. Eine Entscheidung dazu wird in Kürze erwartet.
„Wir können die Ablehnung des Falls Hardeman durch den Supreme Court nicht nachvollziehen“, teilte Bayer in einer Stellungnahme mit. „Die Entscheidung untergräbt die Verlässlichkeit von Regulierungsentscheidungen für Unternehmen, weil sie zulässt, dass jeder einzelne Bundesstaat der USA unterschiedliche Gebrauchshinweise verlangen kann.“ Vorstandschef Werner Baumann hatte für ein Urteil des Supreme Courts zugunsten Bayers gute Gründe gesehen, da die US-Umweltbehörde EPA selbst Warnhinweise vor möglichen Krebsgefahren bei dem Herbizid verboten hat. Sie hatte befunden, dass glyphosatbasierte Unkrautvernichter sicher genutzt werden können und nicht krebserregend sind. Allerdings hat ein US-Bundesberufungsgericht der EPA jüngst eine neue Risikoprüfung von Glyphosat aufgetragen.
Bislang hat Bayer in der Glyphosat-Klagewelle in den USA drei Prozesse mit millionenschweren Schadenersatzzahlungen verloren. Neben Hardeman hat Bayer in einem weiteren dieser Fälle, dem des Ehepaars Pilliod, im März seinen Berufungsantrag beim Supreme Court eingereicht.
Für den Fall, dass das Oberste Gericht Bayers Berufungsantrag nicht annimmt oder im Sinne der Kläger urteilt, hat der Konzern bereits vorgesorgt und im vergangenen Jahr zusätzliche Rückstellungen von 4,5 Mrd. Dollar gebildet. Da die überwiegende Mehrheit der Kläger die Roundup-Produkte zur Unkrautvernichtung privat eingesetzt hat, hatte Bayer zudem entschieden, von 2023 an keine glyphosathaltigen Produkte mehr an Privatkunden zu verkaufen.