87 Mal Schlussstrich gezogen
fir – Insgesamt 1 281 Verdachtsfällen auf Finanzgeschäfte, die ohne Genehmigung oder gar in betrügerischer Absicht getätigt werden (unerlaubte Geschäfte), ging die Finanzaufsicht BaFin im vergangenen Jahr nach. Denn wer Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen nach Kreditwesengesetz (KWG), Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) oder Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) anbietet, braucht eine schriftliche Erlaubnis der Behörde. Wer sich nicht daran hält und erwischt wird, dessen Geschäft kann die BaFin einstellen und abwickeln. Unter Umständen zeigt sie die Verantwortlichen obendrein bei den Strafverfolgungsbehörden an. Konten eingefrorenGegen Betreiber unerlaubter Geschäfte und gegen deren Helfershelfer, sogenannte einbezogene Unternehmen, die mit ihrer Unterstützung einen Beitrag zum Erfolg der Täter leisten, ist sie schließlich 80 Mal eingeschritten. Zudem wies sie sechs Kreditinstitute an, Konten einzufrieren und einen Domain-Provider, eine Internetseite abzuschalten.Diese insgesamt 87 – im besten Amtsdeutsch – “förmlichen Maßnahmen” endeten in der Einstellung bzw. Abwicklung der Geschäfte. 24 Fälle standen im Zusammenhang mit dem Betrieb unerlaubter Online-Plattformen zum Handel mit binären Optionen, Differenzkontrakten oder Kryptowährungen. So oft wie im vergangenen Jahr griff die Finanzaufsicht nie zuvor ein, und es zeigt sich, dass sie in diesem Jahr noch häufiger intervenieren wird, hat die Behörde doch nach eigenen Angaben bereits Anfang Juni die Vorjahreszahl erreicht.Den von den Betrügern angerichteten Schaden beziffert die BaFin für 2018 auf einen dreistelligen Millionenbetrag. Sie rechnet damit, dass sich die Schadensumme auch im laufenden Jahr in diesem Rahmen bewegen wird – angesichts der höheren Fallzahl aber sicherlich mit einem umfangreicheren Gesamtbetrag als 2018.Nicht immer ist böser Wille bzw. hartnäckige Weigerung gegenüber den Anordnungen der BaFin im Spiel. Manchen Menschen sei gar nicht bewusst, dass sie eine Erlaubnis für ihre Aktivitäten benötigen. Werden sie von der BaFin aufgefordert aufzuhören, halten sich die meisten auch daran, ohne dass Zwangsmaßnahmen erforderlich werden.Wer sich dann allerdings noch hartnäckig verweigert und somit weiterhin unerlaubte Geschäfte betreibt, gegen den schreitet die BaFin ein. In den 87 Fällen, in denen das im vergangenen Jahr passierte, waren also entweder Betrüger am Werk oder aber es handelte sich um Personen, die erwischt wurden, Finanzgeschäfte ohne Genehmigung zu tätigen und die sich auch nach Aufforderung nicht bemüßigt fühlten, ihr Treiben zu beenden.