JAHRESPRESSEKONFERENZ DER BAFIN

Abstimmung im EBA-Board verteidigt

Röseler lässt Vorwurf der Untätigkeit in Danske-Fall nicht auf sich sitzen

Abstimmung im EBA-Board verteidigt

fir Frankfurt – Die BaFin ist Vorwürfen entgegengetreten, dass die Vertreter nationaler Aufsichtsbehörden in der europäischen Bankenaufsicht EBA über Rechtsbruch der estnischen und dänischen Finanzaufsicht hinweggesehen hätten. 27 von 28 Gesandten der nationalen Finanzaufsichtsbehörden im Board of Supervisors, der bei der EBA das Sagen hat, hatten sich Mitte April dagegen ausgesprochen, trotz Verfehlungen in der Geldwäscheprävention Vertragsverletzungsverfahren gegen die estnische Finantsinspektsioon und die dänische Finanstilsynet anzustrengen (vgl. BZ vom 30. April). In einer Überprüfung hatte die EBA Verstöße der beiden Aufsichtsbehörden bei der Kontrolle der Danske Bank und ihrer estnischen Tochter festgestellt.BaFin-Exekutivdirektor Raimund Röseler sagte in der Bilanzpressekonferenz am Dienstag, dass ein Vorwurf des Rechtsbruchs, der sich auf die Jahre 2007 bis 2014 bezogen habe, nach reiflicher Prüfung aus heutiger Sicht nicht habe aufrechterhalten werden können. Röseler zufolge, der als deutscher Vertreter im EBA-Board sitzt, gab es einen zweiten Abstimmungsteil, der der Öffentlichkeit bislang nicht bekannt gewesen sei. Demnach haben die Board-Mitglieder sehr wohl aufsichtliche Fehler festgestellt, so eine mangelnde Kooperation zwischen Dänemark und Estland. Die Mängel würden nun untersucht und daraus Schlussfolgerungen gezogen. Von einem Freispruch erster Klasse könne also keine Rede sein. EU-Kommissionsvize Valdis Dombrovskis hatte die Entscheidung gerügt und sich enttäuscht gezeigt, dass das national besetzte EBA-Gremium in einem der größten Geldwäscheskandale Europas nicht gehandelt habe. Der Fall zeige die Notwendigkeit von Anpassungen bei der Entscheidungsfindung innerhalb der EBA.Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch begrüßte eine Stärkung der EBA in der Geldwäschebekämpfung. Sie soll beispielsweise Untersuchungen erzwingen können, falls nationale Aufsichtsbehörden ihres Erachtens ihren Aufgaben nicht genügend nachkommen (vgl. BZ vom 22. März). Allerdings dürfe die EBA kein Aufseher der Aufseher sein.BaFin-Präsident Felix Hufeld zeigte die Grenzen und Aufgaben seiner Behörde in der Geldwäschebekämpfung auf. Sei die BaFin in der Prävention tätig, so sei es Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, zu ermitteln. “Wenn sie ermitteln, heißt das auch nicht, dass wir geschlafen hätten”, erklärte Hufeld. “Wir sind hier in einem Rechtsstaat und nicht im Wilden Westen. Wir können uns nicht einfach einen Sheriffstern ans Revers heften, losreiten und irgendwelche Verdächtigen verhaften, etwa potenzielle Geldwäscher.” 90 Geldwäsche-PrüfungenInsgesamt 90 Prüfungen mit Bezug zu Geldwäsche hat die BaFin im vergangenen Jahr unternommen oder begleitet. Dass deren Zahl sich im Jahresvergleich verdoppelt hat, führt die BaFin darauf zurück, 2017 eine Prüfgruppe etabliert zu haben. Schwerpunkt ihrer Arbeit waren die Umsetzung der Sorgfaltspflichten von Banken, also die Kundenidentifizierung, das Monitoring der Konten auf verdächtige Transaktionen sowie das Video-Ident-Verfahren zur Kontoeröffnung. Als Mangel nennt die BaFin die verspätete Umsetzung des vierten Geldwäschegesetzes, das im Juni 2017 in Kraft trat. Mühe habe den Banken die Feststellung des “fiktiven wirtschaftlich Berechtigten” bereitet. Dieser ist anzugeben, wenn im Transparenzregister auch nach sorgfältiger Prüfung kein wirtschaftlich Berechtigter ausfindig zu machen ist, der eine Gesellschaft kontrolliert. Von den 90 Prüfungen fanden 57 routinemäßig in Kreditinstituten statt und acht anlassbezogen, d. h., sie wurden wegen Verdachts auf Verstöße in der Geldwäscheprävention nach Medienberichten oder Hinweisen von außen anberaumt.