Abwicklung von Banco Espírito Santo rechtmäßig
ahe Brüssel
Der Gerichtshof der Europäischen Union sieht keinen Grund, die Abwicklung des portugiesischen Banco Espírito Santo (BES) im Jahr 2014 nachträglich noch einmal in Frage zu stellen. Die der Maßnahme zur Abwicklung zugrunde liegende portugiesische Regelung sei mit dem Eigentumsrecht vereinbar, erklärten die Luxemburger Richter am Donnerstag. Die Abwicklungsmaßnahme habe nämlich keine Wegnahme oder förmliche Enteignung der betreffenden Anteile oder Anleihen vorgesehen, hieß es. Insbesondere seien die Rechte an den Anteilen oder Anleihen ihren Inhabern nicht zwangsweise, vollständig und endgültig entzogen worden. Das EU-Gericht sah es auch nicht als Problem an, dass Portugal die EU-Richtlinie für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten damals vor Ablauf der Umsetzungsfrist nur teilweise umgesetzt hatte.
Banco Espírito Santo war 2014 eines der wichtigsten Kreditinstitute im portugiesischen Bankensystem und bis dato die größte Privatbank des Landes gewesen. Portugal hatte nach dem Bankrott eine Brückenbank geschaffen, den Novo Banco, dem bestimmte Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, außerbilanzielle Posten und von BES verwaltete Vermögenswerte übertragen wurden.
Im Ausgangsverfahren für das Urteil hatten Inhaberinnen nachrangiger Anleihen der Bank sowie eine Gesellschaft mit unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen am Gesellschaftskapital geklagt.