Ampel bringt neues Kapitalmarktpaket auf den Weg
Ampel legt neues Kapitalmarktpaket vor
Zukunftsfinanzierungsgesetz II soll mehr Wachstumskapital mobilisieren, Fonds-Investments erleichtern und Aufsicht lockern
Die Bundesregierung hat beim Zukunftsfinanzierungsgesetz noch einmal nachgelegt und ein weiteres Paket zur Stärkung des Kapitalmarktes auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetzentwurf setzt die Ampel ihre Mitte Juli angekündigte Wachstumsinitiative zur Stärkung des (Finanz-)Standortes Deutschland um.
ahe Berlin
Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung gegeben, der mit einem ganzen Bündel an Maßnahmen die Finanzierungsoptionen für junge, dynamische Unternehmen weiter verbessern soll, unter anderem bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Der Entwurf, der der Börsen-Zeitung vorliegt und in wenigen Tagen öffentlich gemacht werden könnte, soll im zweiten Quartal 2025 in Kraft treten. Er setzt die von Finanzminister Christian Lindner im Juli zusammen mit dem Haushaltsentwurf vorgelegte Wachstumsinitiative um, mit der der Wirtschaftsstandort Deutschland wettbewerbsfähiger aufgestellt werden soll.
Hierzu werden die steuerlichen Rahmenbedingungen von Investments in Venture Capital verbessert. Es wird die Möglichkeit englischsprachiger Prospekte geschaffen, um einen EU-weiten Vertrieb von Wertpapieren zu erleichtern. Und es soll der Kündigungsschutz für Bezieher sehr hoher Einkommen im Finanzsektor gelockert werden: Die schon bestehenden Regelungen für sogenannte Risikoträger in systemrelevanten Banken werden nun auch auf andere Institute, Versicherungen, Wertpapierhäuser und Kapitalanlagegesellschaften ausgeweitet.
Weniger BaFin-Meldungen
Teil des Gesetzespakets sind auch die geplanten Änderungen bei den Fonds-Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastruktur, um diese rechtssicherer als bisher zu machen. Hier geht es insbesondere um eine Neuregelung bei der Investmentsteuer, von der dann auch der Venture-Capital-(VC)-Bereich profitieren soll: Investmentfonds und Spezial-Investmentfonds dürfen künftig grundsätzlich in unbegrenztem Umfang in gewerbliche VC-Fonds investieren.
Das Finanzministerium hat in das Zukunftsfinanzierungsgesetz II (ZuFinG II) auch eine Verschlankung der aufsichtsrechtlichen Prozesse bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgenommen, was zur Entbürokratisierung beitragen soll. Eine Vielzahl an Prüf-, Melde- und Anzeigepflichten wird gestrichen, die nach Ansicht des Ministeriums nicht mehr für eine effektive Aufsicht erforderlich sind. Hierzu gehört unter anderem die Abschaffung des Mitarbeiter- und Beschwerderegisters bei der Bonner Behörde, wodurch Unternehmen von durchschnittlich 40.000 Anzeigen im Jahr entlastet werden. Zudem soll die Zahl der Unternehmen, die eine Bescheinigung über die Einhaltung der Vorgaben für nicht börsennotierte Derivate vorlegen müssen, mehr als halbiert werden. Die Meldeschwelle für das Millionenkreditmeldewesen wird außerdem auf 2 Mill. Euro verdoppelt.
Die Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sollen mit dem Paket durch weitere steuerliche Verbesserungen gefördert werden. Im Wettbewerb um die besten Köpfe seien auch die rechtlichen Rahmenbedingungen entscheidend, hieß es zur Begründung in Kreisen des Finanzministeriums. Der steuerliche Freibetrag für solche Mitarbeiterkapitalbeteiligungen wird nun auf 5.000 Euro angehoben. Der Mindestnennwert von Aktien wird von 1 Euro auf 0,01 Euro abgesenkt.
EU-Gesetze werden umgesetzt
Und schließlich enthält das ZuFinG II auch noch die Umsetzungen einer ganzen Reihe von EU-Kapitalmarktgesetzen. Hierzu gehört der EU Listing Act, der den Kapitalmarktzugang insbesondere für kleine und mittelgroße Unternehmen erleichtert. Unternehmen sollen zudem 50% mehr frisches Kapital als bisher am Markt aufnehmen können, ohne dafür erneut einen Prospekt erstellen zu müssen.
Umgesetzt werden zugleich die EU-Verordnung zu Echtzeitüberweisungen (Instant Payment Act), die Verordnung zur Einrichtung eines zentralen europäischen Zugangsportals für Finanzinformationen (Esap-Verordnung) oder auch der Aufbau eines konsolidierten Datentickers.