Regulierung

Anleger­informationen sollen digitaler werden

Die europäischen Finanzaufsichtsbehörden haben ihre Empfehlung zur Überarbeitung der seit 2018 gültigen Priips-Verordnung veröffentlicht. Dabei geht es um die Beratung der EU-Kommission.

Anleger­informationen sollen digitaler werden

wbr Frankfurt

Die europäischen Finanzaufsichtsbehörden haben ihre Empfehlung zur Überarbeitung der seit 2018 angewendeten Priips-Verordnung veröffentlicht. Dabei geht es um die Beratung zu technischen Einzelfragen. Die EU-Kommission hatte 2021 einen Entwurf zur Priips-Verordnung vorgelegt. Generell steht die Entwicklung einer Kleinanlegerstrategie im Mittelpunkt.

Die drei Aufsichtsbehörden EBA, EIOPA und ESMA (ESAs) empfehlen wesentliche Änderungen an der Verordnung und ermutigen die EU-Kommission, eine umfassende Anpassung des Priips-Rahmens in Betracht zu ziehen. So sollten vor Änderungen der Verordnung Verbrauchertests durchgeführt werden. Die drei Behörden raten zudem generell, die Präsentation der Informationen für Verbraucher zu verbessern und Vergleiche zu erleichtern.

In der Stellungnahme der ESAs geht es auch um Änderungen des Basisinformationsblattes (KID). Dies sollte besser an das digitale Zeitalter angepasst werden. So sollten die Möglichkeiten der Online-Darstellung bei den Anlegerinformationen stärker genutzt werden, zum Beispiel durch Informationen in einem „mehrschichtigen“ Datenformat. Darüber hinaus empfehlen die ESAs, das KID für Kleinanleger nützlicher zu gestalten und in einem einfacheren und benutzerfreundlicheren Format zu präsentieren.

Empfohlen wird mehr Flexibilität bei den Informationen über die Wertentwicklung einschließlich Angaben zur bisherigen Performance. Sinnvoll seien aus Sicht der ESAs auch Änderungen der Vorschriften für Versicherungsprodukte mit mehreren Optionen, um den Vergleich zwischen verschiedenen Anlagen zu erleichtern. Außerdem raten die ESAs zu einem neuen Abschnitt im Basisinformationsblatt, in dem nachhaltige Anlageziele hervorgehoben werden.

Die Aufsichtsbehörden halten es nicht für sinnvoll, die Priips-Verordnung derzeit auf weitere Finanzprodukte auszudehnen. Die Empfehlung lautet, den Anwendungsbereich zu spezifizieren.

In den jetzt vorgestellten Empfehlungen der ESAs zu den Regulierungsstandards geht es in erster Linie um Einzelfragen. Wichtige Punkte sind direkt in der Verordnung geregelt, deren grundsätzliche Überprüfung in diesem Jahr ansteht.