Cum-ex

Aufarbeitung beginnt erst

Dass sich die strafrechtliche Aufarbeitung des Cum-ex-Prozesses so zieht, hängt damit zusammen, dass die Verfahren aus verschiedenen Gründen teilweise abgetrennt wurden.

Aufarbeitung beginnt erst

lee

Die strafrechtliche Aufarbeitung des Cum-ex-Komplexes steht gerade erst am Anfang. Trotz mehrerer, zum Teil vom Bundes­gerichtshof (BGH) bestätigter Ur­teile des Landgerichts Bonn und der beiden jüngsten Urteile der hessischen Landgerichte in Wiesbaden und Frankfurt wird das Thema die Gerichte noch über Jahre beschäf­tigen.

Das liegt zum Teil daran, dass die Ermittlungen gegen insgesamt mehr als 1 000 Verdächtigte noch lange nicht abgeschlossen sind, wie kürzlich die Durchsuchungen bei der Deutschen Bank verdeutlichten. Mitverantwortlich ist auch die von den Gerichten aus verschiedenen Gründen beschlossene Abtrennung von Verfahren. Zum Teil geschah das, um den zeitlichen Rahmen zu halten, etwa am Landgericht Frankfurt, wo es auch ohne die mitangeklagten Freshfields-Anwälte 58 Verhandlungstage brauchte, um zu einem Urteil zu kommen. Andere Gründe für die Abteilung von Verfahren waren Corona sowie das temporäre Fehlen wichtiger Angeklagter wie etwa Hanno Berger.       

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