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Aufseher lassen beim Thema Fondsgebühren nicht locker

Von Silke Stoltenberg, Frankfurt Börsen-Zeitung, 22.8.2017 Das Thema Fondsgebühren ist ein ewiger Zankapfel zwischen Anbietern und Aufsicht. Bei jeder neuen Version der in den vergangenen Jahren mehrfach geänderten Beipackzettel der Produkte gab es...

Aufseher lassen beim Thema Fondsgebühren nicht locker

Von Silke Stoltenberg, FrankfurtDas Thema Fondsgebühren ist ein ewiger Zankapfel zwischen Anbietern und Aufsicht. Bei jeder neuen Version der in den vergangenen Jahren mehrfach geänderten Beipackzettel der Produkte gab es Streit darum, welche Kostenblöcke überhaupt und auf welche Weise mit in die Informationen aufgenommen werden sollen. 2018 kommen mal wieder neue Versionen, Priips genannt, und auch die Märkterichtlinie Mifid II bringt Veränderungen im Kostenausweis mit sich. Aber jüngste Vorstöße der Aufseher von Großbritannien und Irland zeigen: Das ist für die Fondsgesellschaften noch lange nicht das Ende der Fahnenstange. Denn die Aufseher bemängeln weiterhin nicht nur fehlende Transparenz und Standards, sondern kritisieren auch die Höhe der Preisschilder, die an den Fonds hängen. EU-weite UntersuchungDie Dubliner Notenbank fordert als Fazit einer eigenen Erhebung zu den Fondsgebühren eine EU-weite Untersuchung der Wertpapieraufsicht ESMA. Unklare Darstellungen sowie viel zu hohe Gebühren hatten die Iren in einigen Fällen bemängelt. Irland ist mit mehr als 2 Bill. Euro nach Luxemburg in Europa der zweitgrößte Fondsstandort, weil die international tätigen Gesellschaften wie BlackRock, Pimco oder die Deutsche Asset Management dort einen gewissen Teil ihrer Fonds für den EU-weiten Vertrieb auflegen. Bislang hatte sich die irische Aufsicht den Assetmanagern gegenüber sehr wohlwollend verhalten, umso bestürzter sind diese nun über den plötzlichen Gesinnungswandel. Die Iren fordern nämlich auch eine Reform der einschlägigen EU-Regelwerke mit Blick auf die Gebühren.Zuvor hatten schon die englischen FCA-Aufseher in das gleiche Horn geblasen, die auch bislang den Fonds gegenüber freundlich gesinnt waren. Sie bemängelten fehlenden Wettbewerbsdruck bei aktiven Fonds. Denn während die passiven Indexfonds in den letzten Jahren immer günstiger geworden seien, kosteten die aktiven Produkte unverändert viel, hatte die FCA festgestellt.Zugleich sei die Gewinnmarge der Branche mit im Schnitt 36 % auffällig hoch, meinen die Briten. Da das Management eines großen Fonds unwesentlich mehr kostet als das eines kleinen, zugleich aber prozentual vom Fondsvermögen dem Anleger in Rechnung gestellt wird, sind die Skaleneffekte im Fondsgeschäft außergewöhnlich hoch, was die hohen Margen erklärt.Darüber hinaus aber, so die FCA, seien Fonds mit hohen Kosten nicht diejenigen mit den höchsten Bruttoerträgen. Im Gegenteil – hohe Gebühren seien schlichtweg negativ für die Rendite. Die FCA hat nun der Branche den Ausweis einer Gesamtkostenquote verordnet, wie sie durch Mifid II von Januar 2018 EU-weit gilt. Allerdings verlangen die Briten mehr Konsistenz und Standardisierung. Von einem zeitweilig diskutierten Kostendeckel nehmen sie vorerst noch Abstand – das lässt sich durchaus als Drohung verstehen. Schlägt in Brüssel aufDie FCA-Entscheidung betrifft zwar perspektivisch durch den Brexit nicht das EU-Geschäft der Anbieter, aber immerhin noch das weiterhin bestehende britische Geschäft. Viel schlimmer für die Assetmanager aber ist, dass durch den Vorstoß der Briten und der Iren absehbar ist, dass das Thema auch wieder in Brüssel aufschlagen wird.Dabei sind Mifid II und Priips mit den neuen Vorgaben noch gar nicht eingeführt. Bei Mifid II drehten sich die Diskussionen zwischen Aufsehern und Fondshäusern vor allem um Transaktionsgebühren und erfolgsabhängige Managergebühren wie auch die Ausgabeaufschläge, die bislang in der Gesamtkostenquote außen vor blieben – Ausgaben von nicht unerheblicher Größenordnung und mit empfindlichen Negativauswirkungen auf die Rendite nach Kosten für den Anleger. In dieser Hinsicht bringt Mifid II einen besseren Überblick.Die Bestimmungen von Mifid II zählen so viele verschiedene Kostenpositionen auf, die von 2018 aufgegliedert werden müssen, dass man sich kaum vorstellen kann, es blieben noch Fragen für den Anleger offen: An- und Verkaufskosten, Dienstleistungskosten wie Depot-, Kündigungs- oder Umstellungsgebühren, fortlaufende Kosten wie Verwaltungsgebühren oder Beratungshonorare, Transaktionskosten wie Brokerkosten, Transaktionssteuern, Ausgabeaufschläge und Wechselgebühren, sonstige Nebendienstleistungen wie Research oder Verwahrgebühren sowie Nebenkosten wie erfolgsabhängige Gebühren. Zudem müssen auch alle Kosten der Finanzinstrumente aufgeführt werden, ebenfalls mit allen einmaligen und fortlaufenden Ausgaben sowie Transaktionskosten. Außen vor bleiben aber Kosten für Marktrisiken wie Marginnachforderungen oder Hedging sowie einmalige oder selten stattfindende Dienstleistungen. Die Kosten müssen pauschal vorab in der Beratung und ex post wenigstens einmal jährlich als echter Kostenausweis (tatsächliche Höhe und prozentual) ausgewiesen werden.Die Ausweispflicht gilt gegenüber allen Privatkunden, bei institutionellen Investoren kann der Kostenausweis viel kürzer ausfallen. Da allerdings die Gebühren im hart umkämpften institutionellen Geschäft nur einen Bruchteil dessen ausmachen, was Privatanleger hinblättern müssen, und da Großanleger ohnehin von den Fondsgesellschaften viel mehr Informationen über ihre Produkte erhalten, ist der Nachbesserungsbedarf hier weniger gegeben. Freiwillige VerpflichtungGanz anders der Umgang mit Kleinanlegern. Hierzulande gibt es eine freiwillige Selbstverpflichtung der Anbieter vom Fondsverband BVI, “keine unangemessenen Kosten und Gebühren” zu erheben. In der Wertentwicklungsstatistik des BVI wiederum bleibt bislang zum Teil der Ausgabeaufschlag außen vor wie auch Transaktionskosten oder Performance Fees.