Aufsicht legt Betrugsportale lahm

BaFin geht häufiger gegen Geschäfte ohne Erlaubnis vor - Schaden liegt 2019 geschätzt bei 140 Mill. Euro

Aufsicht legt Betrugsportale lahm

Die Aufsicht geht immer häufiger gegen Finanzdienstleister vor, die ohne Lizenz unterwegs sind. Oft stecken Abzocker dahinter, bisweilen auch organisierte Kriminalität. Ungeachtet aller Aufklärungsarbeit der Behörden bleibt die Masche beliebt, über betrügerische Online-Handelsplattformen Kundengelder abzugreifen. Von Tobias Fischer, FrankfurtSie nennen sich RWC Real Win Club, FinTech Service, Elit Property Vision oder CS Compliance Service. Ihnen ist gemeinsam, dass sie Finanzdienstleistungen angeboten haben, ohne über die Erlaubnis der Aufsicht zu verfügen – manchmal mit, manchmal ohne böse Absicht. 150-mal ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im vergangenen Jahr gegen solche Betreiber unerlaubter Geschäfte vorgegangen, hat sie mitgeteilt – ein Anstieg um fast drei Viertel gegenüber dem Vorjahr und sechsmal mehr als im Jahr 2017 (siehe Grafik).”Die BaFin verfolgt bei der Bekämpfung unerlaubter Geschäfte weiterhin einen robusten Aufsichtsansatz. Dies zeigt sich auch deutlich an der Anzahl an Untersagungen und Warnungen im vergangenen Jahr”, sagt BaFin-Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch. Er ist seit gut zwei Jahren für den Geschäftsbereich Abwicklung zuständig, der auch Geldwäscheprävention und die Verfolgung unerlaubter Geschäfte umfasst.101 dieser förmlichen Maßnahmen, wie die Aufsicht sie nennt, waren direkt gegen die betreffenden Betriebe gerichtet. Das heißt, dass ein Bündel von Einzelmaßnahmen, darunter etwa eine Abwicklungsanordnung, in Gang gesetzt wurde, das sicherstellen soll, dass die Geschäftstätigkeit definitiv beendet wird.Davon standen 30 Fälle im Zusammenhang mit der Einstellung des Finanztransfergeschäfts, und etwa 40 betrafen die Untersagung und Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts. 49-mal ist die BaFin darüber hinaus gegen sogenannte einbezogene Unternehmen eingeschritten, Dienstleister, die wissentlich oder unwissentlich in den Geschäftsbetrieb einbezogen sind, indem sie Konten führen oder Internetseiten betreiben. In 42 Fällen handelte es sich um die Anordnung von Kontensperrungen. Gut 1 300 VerdachtsfälleInsgesamt ging die Aufsicht nach eigenen Angaben 1 318 neuen Verdachtsmomenten nach. “In den Fällen, in denen keine förmlichen Maßnahmen ergingen, hat sich der Verdacht entweder nicht bestätigt oder es kam zu einer freiwilligen Einstellung und gegebenenfalls Abwicklung der unerlaubten Geschäfte. In einigen Fällen wurde eine Erlaubnis beantragt oder die Ermittlungen dauern noch an”, heißt es von der BaFin. Manchmal betreiben Menschen Finanzgeschäfte, ohne zu wissen, dass sie eine Genehmigung dafür benötigen. Fordert die BaFin sie auf, das zu unterlassen, kommt diese Klientel dem üblicherweise nach, ohne dass ein formelles Verfahren in Gang gesetzt werden muss. Anders läuft es in ganz offensichtlichen Betrugsfällen oder wenn sich Widerborstige den BaFin-Anweisungen widersetzen.Immer öfter sind die Beamten gegen Kriminelle vorgegangen, die Anleger mit unrealistisch hohen Renditeversprechen auf Online-Handelsplattformen locken, insbesondere mit Digitalwährungen oder Differenzkontrakten (CFDs), hochspekulativen Derivaten, und sich dann aus dem Staub machen. “Trotz gemeinsamer Warnung mit dem BKA versuchen immer wieder betrügerisch agierende Online-Handelsplattformen für CFDs an Kundengelder zu gelangen”, berichtet Pötzsch. “2019 ist die BaFin gegen eine Vielzahl dieser Plattformen vorgegangen. Die Verfolgung solcher Plattformen werden wir 2020 weiter intensivieren.”Für die Verfolgung unerlaubter Geschäfte ist die Abteilung für die Integrität des Finanzsystems (IF) verantwortlich. Ihre rund 70 Mitarbeiter prüfen, wer überhaupt einer Genehmigung für Finanzgeschäfte bedarf, spüren Betreibern ohne Erlaubnis nach und veranlassen all die Vorgänge, die nötig sind, um Betrüger zur Strecke zu bringen. Dazu gehören mitunter auch Durchsuchungen von Geschäfts- und Wohnräumen und auch von Personen. 2019 kam das 17-mal vor.”Besonders dreist wird es, wenn Anbieter wahrheitswidrig behaupten, von der BaFin beaufsichtigt zu sein, damit sich Interessenten und Kunden in vermeintlicher Sicherheit wiegen”, moniert Pötzsch. Ein Beispiel ist die World Capital Group, die sich fälschlicherweise damit brüstete, EZB und BaFin seien die zuständigen Zulassungs- und Aufsichtsbehörden. Beliebt ist auch, Namen etablierter Kreditinstitute zu missbrauchen, so etwa die “MMG Finance Group (Generali Group)”.