Bundesweite GDV-Zahlen

110 Mill. Euro Schaden durch gesprengte Geldautomaten

Sprengungen von Geldautomaten haben im vergangenen Jahr bundesweit gut 110 Mill. Euro an Schäden verursacht. Das gab der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bekannt.

110 Mill. Euro Schaden durch gesprengte Geldautomaten

110 Mill. Euro Schaden durch Sprengungen
von Geldautomaten

fir Frankfurt

Die durch Sprengungen von Geldautomaten verursachten Schäden haben sich im vergangenen Jahr auf gut 110 Mill. Euro belaufen. Die erstmals erhobenen Schadenszahlen hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Mittwoch veröffentlicht.

Der Großteil des Betrags gehe auf Gebäudeschäden zurück. Der Wert des geraubten Bargelds wird mit 30 Mill. Euro beziffert. „Jedem gestohlenen Euro Bargeld stehen zwei bis drei Euro für Kollateralschäden an Gebäuden und sonstiger Infrastruktur gegenüber“, wird die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, Anja Käfer-Rohrbach, in der Mitteilung zitiert.

Jedem gestohlenen Euro Bargeld stehen zwei bis drei Euro für Kollateralschäden an Gebäuden und sonstiger Infrastruktur gegenüber.

Anja Käfer-Rohrbach, GDV

Täter schlagen fast 500 Mal zu

Im vergangenen Jahr hatten Kriminelle nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) bundesweit 496 Mal Geldautomaten gesprengt oder dies versucht – ein Anstieg um ein Viertel gegenüber 2021, als dies 392 Mal geschah. Insgesamt zählte das BKA im vergangenen Jahr 660 physische Angriffe auf Geldautomaten, eine Zunahme um 14%.

Um die Geldautomaten zu knacken, machten sich die Täter nicht nur mit Explosivstoffen an den Geräten zu schaffen, sondern nutzten beispielsweise auch Brecheisen, Winkelschleifer oder Schneidbrenner. In Deutschland gibt es nach offiziellen Angaben des GDV rund 55.000 Geldautomaten.

Um die Automaten und Anwohner von Filialen zu schützen, greifen Banken auf verschiedene präventive Methoden zurück wie Nachtverschluss der SB-Filialen, Einfärbesysteme für Geldscheine, geringerer Bargeldbestand, Videoüberwachung, Vernebelungsanlagen oder Bewachung von Standorten.

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