BaFin: "Größe allein ist kein Abwicklungshindernis"

Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch hält jede Bank für liquidierbar - Fortschritte bei Geldwäschebekämpfung

BaFin: "Größe allein ist kein Abwicklungshindernis"

Die Aufsicht habe bereits in mindestens einem Fall darauf hingewirkt, dass eine Bank ihre Struktur verändert, um den Anforderungen der Abwicklungsfähigkeit gerecht zu werden. Derlei Anpassungen könnten auf weitere Institute zukommen. “Das ist ein zentrales Thema für die nächsten Jahre”, berichtet der 56-Jährige, zu dessen Verantwortungsgebiet auch Geldwäscheprävention zählt.Der Anhänger eines “robusten Aufsichtsansatzes” hegt den Anspruch, Instituten, die Defizite in der Geldwäschebekämpfung erkennen lassen, mit dem gesamten Instrumentenkasten zu Leibe zu rücken, den die Aufsicht zu bieten hat. Er werde nicht zögern, bei etwaigen Verfehlungen Sonderbeauftragte in Finanzinstitute zu schicken, wie erstmals bei der Deutschen Bank geschehen, oder Kapitalaufschläge zu verhängen.Pötzsch begrüßt die jüngsten Vorstöße auf europäischer Ebene zur Verbesserung der Geldwäscheprävention und -verfolgung in der EU, etwa durch die Stärkung der Bankenregulierungsbehörde EBA und Vereinbarungen zur Stärkung des Informationsflusses. Positiv zu bewerten sei das Vorhaben der EU-Kommission, eine Bestandsaufnahme vorzunehmen und die zersplitterten Aufsichtsstrukturen möglichst zu harmonisieren.Auch gegenüber einer möglichen Schaffung einer europäischen Geldwäsche-Aufsichtsbehörde, ob neu aufgebaut oder bei einer bestehenden Institution wie der EBA angesiedelt, ist er aufgeschlossen: “Ich bin offen für jegliche Lösung, die die Koordinierung der Geldwäschebekämpfung verbessert.” Eine neu geschaffene Institution könnte binnen zwei bis drei Jahren die Arbeit aufnehmen, glaubt er.In der angesichts der Rolle der Deutschen Bank im Danske-Bank-Skandal derzeit heiß diskutierten Frage, wie weit die Prüfpflichten einer Korrespondenzbank reichen, vertritt Pötzsch die Auffassung, dass diesen derzeit mit der gründlichen Begutachtung der Seriosität und Solidität der Respondenzbank Genüge getan ist. Einstweilen sei nicht erforderlich, dass sie auch die Kunden ihrer Kunden zu prüfen haben. Es würden jedoch derzeit – notwendige und sinnvolle – Diskussionen geführt, ob bzw. in welchem Umfang die Pflichten der Korrespondenzbanken ergänzt werden sollten. Eine Antwort könne nur im internationalen Einvernehmen gefunden werden.—– Interview Seite 3