Prämiensparverträge

BaFin lässt Banken nach BGH-Urteil vorerst in Ruhe

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zu Prämiensparverträgen knöpft sich die Aufsicht vorerst nur einzelne Banken vor. Das Gros der Kreditwirtschaft muss eine zugehörige Verfügung vorerst nicht befolgen.

BaFin lässt Banken nach BGH-Urteil vorerst in Ruhe

jsc Frankfurt

Die Finanzaufsicht BaFin wird nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Zinsberechnung in alten Prämiensparverträgen die meisten Banken und Sparkassen vorerst nicht in die Pflicht nehmen: Zwar hatte die BaFin die Kreditwirtschaft im Juni per Allgemeinverfügung aufgefordert, auf die Kunden der Sparverträge zuzugehen, um wegen der Unwirksamkeit der alten Klauseln eine Zinsnachberechnung oder eine neue Klausel anzubieten, wie die Aufsicht am Donnerstag hervorhob. In Anlehnung an das Urteil von Mittwoch kommen voraussichtlich hohe Zinsnachzahlungen auf die Institute zu (Az. XI ZR 234/20).

Doch weil 1156 Geldhäuser Widerspruch eingelegt haben, will die Aufsicht aus „verfahrensökonomischen Gründen“ vorerst über einzelne Widersprüche entscheiden, um am Verwaltungsgericht Musterverfahren zu führen. „Bis zum Abschluss der Widerspruchsverfahren müssen die Kreditinstitute, die Widerspruch eingelegt haben, die Allgemeinverfügung noch nicht erfüllen.“

Während die früher üblichen ­ Zinsänderungsklauseln bereits 2004 vom BGH gekippt worden waren, hatte das Gericht am Mittwoch bekräftigt, dass auch die seither weithin praktizierte Methode der Zinsberechnung nicht angemessen war. Details zur Berechnung werden jetzt von der Vorinstanz, dem Oberlandesgericht Dresden, verhandelt.